Industrieprivilegien bei EEG-Umlage für 65 Branchen denkbar

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Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia ist offensichtlich bereit, im Verfahren zur Prüfung der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage auf die Bundesregierung zuzugehen. In seinem internen Entwurf für die EU-Beilfeleitlinien wolle er für 65 Industriezweige eine Sonderbehandlung erlauben, schreibt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, der der Entwurf vorliegt. So sollen neben Aluminium-, Stahl- und Zinkproduzenten künftig auch weiter Sägemühlen, Fruchtsafthersteller, Plastik- und Zementhersteller sowie die Papierbrache von den Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage profitieren. Dies seien deutlich mehr, als Almunia zunächst zugestehen wollte, heißt es in dem Bericht weiter. Die entscheidende Komponente, ob Unternehmen die privilegierte EEG-Umlage zahlen dürfen solle dabei die Höhe des Stromverbrauchs und die Handelsintensität sein.

Das Blatt berichtet weiter, dass Almunia aber auch plant, dass sich die Unternehmen stärker an der Finanzierung des Ausbaus von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse beteiligen müssten. Sie sollten nach dem Entwurf grundsätzlich mindestens 20 Prozent der Kosten in voller Höhe übernehmen und für den Rest dann die privilegierte EEG-Umlagehöhe zahlen. Dabei solle es den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, wie hoch der genaue Beitrag zur Energiewende bei energieintensiven Unternehmen ausfällt. Eine deutliche Begrenzung der Kosten für die stromintensiven Branchen sei damit möglich, schreibt die FAZ.

Das Bundeswirtschaftsministerium und die betroffenen Branchen können mit diesem Kompromiss offenbar leben, heißt es weiter. Allerdings wollten die Industriebetriebe nochmals bei Almunia für großzügigere Ausnahmeregelungen werben. Offiziell will die EU-Kommission nie neuen Leitlinien wohl Anfang April beschließen. Sie sollten dann zum Juli inkrafttreten. Bundeswirtschafts- und -energieminister Sigmar Gabriel (SPD) muss mit den Leitlinien kompatible Vorgaben auch in seinen EEG-Gesetzentwurf integrieren. Dieser befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Das Kabinett soll die EEG-Reformvorlage Anfang April beschließen. Die Novelle soll nach dem Willen von Gabriel bis zur Sommerpause von Bundestag und Bundesrat genehmigt werden und dann ab dem 1. August gelten.

Offen ist noch, wie hohe die Nachzahlungen der energieintensiven Unternehmen für bereits gewährte Privilegien bei der EEG-Umlage sein werden, wie es weiter heißt. Jedoch sei die deutsche Seite zuversichtlich, dass Almunia nicht die Rückzahlung der kompletten Vergünstigungen verlangen wird. (Sandra Enkhardt)

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