Grüne legen eigenes EEG-Konzept vor

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Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat ihre eigenen „Eckpunkte für die Reform des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)“ beschlossen. Sie will damit die „neue Phase der Energiewende“ mitgestalten. Die Ziele einer Reform sollten aus Sicht der Grünen sein, den Ausbau der Erneuerbaren kosteneffizient weiterzuführen und den Anteil bis 2020 zu verdoppeln. Außerdem müsse der Anstieg der EEG-Umlage gebremst werden, auch dadurch, dass die Industrierabatte europarechtskonform abgebaut würden. Die Grünen wollen zudem die Investitionschancen und -sicherheit für die Bürger weiterhin gewährleistet sehen. Die Erneuerbaren würden nun in die Phase der Systemdurchdringung treten – die von einem Ökostrom-Anteil von 25 bis 50 Prozent reiche. In dieser Phase müsste das EEG weiterhin als Finanzierungsinstrument erhalten bleiben. Gleichzeitig sei es die Phase, in der die Finanzierungsmechanismen wie Auktionsmodelle für die dritte Phase vorbereitet und getestet werden könnten. Für eine verpflichtende Direktvermarktung sprechen sich die Grünen erst in der „Phase der Systembeherrschung“, also einem Anteil von 50 bis 75 Prozent erneuerbare Energien, aus. Dann sollte es auch nur noch Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Kleinanlagen oder Bürgerwindräder geben.

Die Ansätze der Grünen bei der Förderung der Photovoltaik sind in dem Eckpunktepapier klar formuliert. Sie wollen an der bestehenden Regelung mit Einspeisetarifen und einer monatlichen Degression festhalten. Die Regelung „hat den Zubau auf ein energiewirtschaftlich sinnvolles und ökonomisch tragfähiges Maß begrenzt“, heißt es in dem Papier. Allerdings wollen die Grünen das Auslaufen der Förderung bei einer installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt wieder aus dem EEG streichen. Dies mache angesichts der immer weiter sinkenden Photovoltaik-Stromgestehungskosten „keinerlei Sinn“. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen wollen die Grünen die Entscheidung über den Bau künftig allein den Ländern und Gemeinden überlassen.

Die Pläne, künftig den Eigenverbrauch zu belasten, sind umstritten. Aber auch die Grünen machen davor nicht halt. „Gewerbliche und private konventionelle Eigenstromerzeugung sollen zukünftig einen angemessenen Anteil zur Finanzierung der Energiewende leisten. Neue Anlagen zur Eigenstromerzeugung, die keinen ambitionierten Mindestwirkungsgrad erfüllen, sind daher in die EEG-Umlage einzubeziehen. Für konventionelle gewerbliche und private Eigenstromerzeuger soll zukünftig das Privileg der Umlagebefreiung entfallen“, heißt es im Papier der Grünen. Allerdings schicken sie die Einschränkung hinterher, dass hocheffiziente EEG- oder KWK-Anlagen solange umlagebefreit bleiben sollen, solange sie nicht durch eine Reform des EEG wirtschaftlich betrieben werden könnten. (Sandra Enkhardt)

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