Grüne fordern Bundesregierung zum Erhalt des EEG auf

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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der am Donnerstag beraten werden soll. Dabei gehe es zum einen darum, eine europarechtskonforme Regelung der Industrievergütungen auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu begrenzen. Zum anderen solle der Bundestag die Fortführung des EEG als kosteneffizientes Instrument zum Ausbau der Erneuerbaren beschließen. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, dass sie es trotz wiederholter Mahnungen der EU in den vergangenen vier Jahren versäumt habe, eine europarechtskonforme Regelung zur Entlastung energieintensiver Unternehmen zu erarbeiten. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD finde sich „dazu nur ein vager Prüfauftrag“. Die Folge davon sei nun, dass die EU-Kommission wegen der „überbordenden Ausnahmen“ für Unternehmen bei der EEG-Umlage kurz vor Weihnachten ein Prüfverfahren eingeleitet habe. Der deutschen Industrie drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe. Daher müsse nun eine mit der EU-Kommission abgestimmte Regelung entwickelt werden, die auch den Unternehmen die dringend benötigte Planungssicherheit zurückgebe, heißt es im Antrag der Grünen.

Parallel zum Beihilfeprüfverfahren habe die EU-Kommission auch die Konsultationsphase für neue Beihilfevorschriften für Energie eingeleitet. „Darin bezeichnet die Kommission das EEG zwar als sehr kosteneffizientes Instrument, will die festen Einspeisetarife – und damit die Säulen des EEG – jedoch möglichst durch Marktprämien, Quoten, Ausschreibungen, Zertifikate etc. bis Ende 2014 ersetzt haben. Da keines dieser alternativen Instrumente bisher einen Nachweis erbracht hat, kosteneffizienter zu sein, kann dies nur als Versuch der Kommission gewertet werden, den Ausbau der Erneuerbaren Energien europaweit ausbremsen zu wollen“, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Sie wollen daher, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordern solle, sich „für die Beibehaltung des effizienten Systems der Einspeisetarife für erneuerbar erzeugten Strom“ einzusetzen. Das EEG solle demnach auf nationaler Ebene in Abstimmung mit den Bundesländern weiterentwickelt werden, da es die verlässliche Basis für einen forcierten Ausbau der Erneuerbaren darstellt, heißt es weiter.

Die Grünen sehen die Ursachen für die Einleitung des Beihilfeverfahrens vor allem durch die Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung der schwarz-gelben Bundesregierung im Zuge der EEG-Novelle 2012. Seither sei die Zahl der teilweise EEG-umlagebefreiten Unternehmen deutlich angestiegen, die größtenteils auch nicht im internationalen Wettbewerb stünden. Konkret bekannt ist, dass die BAFA für 979 Betriebe die Zahlung des ermäßigten EEG-Umlagesatzes von 0,05 Cent je Kilowattstunde gewährte. 2014 werden es voraussichtlich 2100 Unternehmen sein. Aus einer anderen Anfrage der Grünen bei der Bundesregierung ergibt sich, dass 2013 insgesamt 1720 Unternehmen privilegiert waren und sich die damit verbundenen Entlastungen für die Unternehmen auf 4,0 Milliarden Euro summiert haben.

Die Bundesregierung schränkt in ihrer Antwort allerdings auch ein, dass der Anstieg der Entlastungswirkung für die Unternehmen nur zu einem geringen Teil auf den Anstieg der privilegierten Strommenge zurückzuführen sei. Vielmehr sei der kontinuierliche Anstieg der EEG-Differenzkosten ursächlich, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Sie nennt auch noch weitere Zahlen. So prognostiziert sie die Vergütungszahlungen für EEG-Anlagen auf 22,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. 2012 haben sie demnach bei 21,1 Milliarden Euro gelegen. Die Differenzkosten zwischen Markterlös und Vergütung sind von 16,0 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf wahrscheinlich 16,2 Milliarden Euro 2013 gestiegen, wie es weiter heißt. Das Gesamtvolumen der EEG-Umlage habe sich von 17,0 Milliarden Euro auf 20,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr erhöht. (Sandra Enkhardt)

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