Greenpeace Energy prüft Klage gegen britische Atom-Subventionen

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Greenpeace Energy hat Widerstand gegen das Ansinnen von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia angekündigt, der staatliche Subventionen für den Neubau eines Atomkraftwerks in Großbritannien genehmigen will. Dies hatten mehrere Medien übereinstimmend berichtet. Der britische Staat soll dem französischen AKW-Betreiber EDF zugesichert haben, den Strom aus dem geplanten AKW „Hinkley Point C“ mit einer garantierten Einspeisevergütung von umgerechnet 10,6 Cent pro Kilowattstunde für die kommenden 35 Jahre vergüten zu wollen. Die Vereinbarung enthalte auch einen Inflationsausgleich. Nach Berechnungen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft der Strom aus dem Reaktor-Neubau nach 20 Jahren mit 15,7 Cent pro Kilowattstunde vergütet, während eine neue Windkraftanlage in Deutschland maximal 9,27 Cent erhält. "Damit liegt der Preis für gefährlichen britischen Atomstrom mittelfristig mehr als 50 Prozent über dem, was saubere Windkraftanlagen in Deutschland als Vergütung erhalten", sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy.

Der Ökostrom-Anbieter plant daher auch juristische Schritte gegen die Bewilligung der Atom-Subventionen einzulegen. Eine Genehmigung der britischen Beihilfen sei wettbewerbsrechtlich fragwürdig, weil dadurch Marktvorteile für die Atomkraft geschaffen und Erneuerbare in Europa benachteiligt würden. "Ein solches Signal direkt vor dem Klimagipfel in New York und kurz nachdem hunderttausende Menschen weltweit für die Energiewende demonstriert haben, wäre ein Schandfleck in der Bilanz der scheidenden EU-Kommission", so Tangermann. Eine Genehmigung wäre auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil sich die EU-Kommission zu Beginn des Beihilfeverfahrens deutlich kritischer zu den Atom-Subventionen positioniert habe.

Das AKW Hinkley Point C soll im Südwesten Englands entstehen und ab 2023 Strom liefern. Zahlreiche Unternehmen, Staaten und Institutionen hatten Anfang April offiziell Einspruch bei der EU-Kommission gegen das Projekt eingelegt. Diese Einwände müsse Brüssel sorgfältig prüfen. "Die amtierende EU-Kommission darf hier keine übereilte Entscheidung treffen, um das Verfahren noch bis zum Ende ihrer Amtsperiode abzuschließen, sondern sollte die Untersuchung an die nachfolgende Kommission übergeben", sagte Tangermann. (Sandra Enkhardt)

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