Gabriel nähert sich CDU-Wirtschaftsflügel an

Teilen

Bundeswirtschafts- und -energieminister Sigmar Gabriel (SPD) liegen die Interessen der Industrie näher als die Energiewende. Diese Erkenntnis ist nicht wirklich neu, aber sie ist nun auch mit einem Brief an den CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Fuchs belegt. Das Schreiben vom Dienstag an den Vertreter des Wirtschaftsflügels der Union liegt pv magazine vor.

Gabriel betont darin erneut, dass die Neuregelung der Eigenversorgung ein zentraler Punkt seiner Novelle sei. Bisher ist geplant den Eigenverbrauch der Industrie mit 15 Prozent und aller anderen Anlagen – also auch aus Photovoltaik-Anlagen – mit 50 Prozent EEG-Umlage zu belasten. Da die ungleiche Belastung zu scharfer Kritik geführt hat, will Gabriel nun eine Angleichung. Deshalb sollte neue Eigenverbrauchsanlagen der Industrie künftig auch mit 50 Prozent EEG-Umlage belastet werden, heißt es in dem Schreiben. „Damit hätten wir einheitliche Werte für erneuerbare Energien, KWK und das produzierende Gewerbe. Auch die von verschiedenen Seiten angesprochenen rechtlichen Risiken – die ich nicht teile – würden hierdurch gemindert“, schreibt Gabriel mit Blick auf die angedrohten Verfassungsklagen gegen die EEG-Novelle. Es sei sein Ziel, die „Flucht“ in den Eigenverbrauch zu bremsen. Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung beziffert Gabriel mit etwa zehn Millionen Euro. Für die energieintensiven Unternehmen solle hingegen weiterhin das „Cap“ und „Supercap“ gelten. „Lediglich für neue Anlagen fallen unter gewissen Umständen geringfügig höhere Kosten an“, schreibt Gabriel.

Der Minister schießt zudem scharf gegen Photovoltaik und Speicher. Er will jede Aufweichung der Anforderungen beim Eigenverbrauch verhindern. „Eigenverbrauch liegt vor, wenn Strom erzeugt und gleichzeitig verbraucht wird. Alles andere stellt eine Stromlieferung und damit keinen Eigenverbrauch dar. Es bestünde die Gefahr, dass auch die PV-Industrie für den tagsüber produzierten und nachts verbrauchten Strom das Eigenstromprivileg einfordern würde. Dies würde eine massive Ausweitung des Eigenverbrauchsprivilegs darstellen. Damit würde ein wesentliches Ziel der Novelle gefährdet“, schreibt Gabriel an Fuchs.

Gabriel hat zudem noch eine weitere Zugabe für die Industrie. Nach seinem Willen soll die privilegierte EEG-Umlage für die energieintensiven Unternehmen nun doch nicht auf 0,1 Cent je Kilowattstunde verdoppelt werden. Gabriel schlägt daher vor, die Mindestumlage für bestimmten Branchen bei 0,05 Cent je Kilowattstunde zu belassen. Dies werde zu Mindereinnahmen von jährlich drei bis vier Millionen Euro führen, schreibt Gabriel. In dem Schreiben sind noch weitere Punkte aufgelistet, die etwa den Kohlebergbau und die Offshore-Windkraft betreffen. Für seine Änderungswünsche bittet Gabriel schließlich den CDU-Abgeordneten um dessen Unterstützung. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.