Frankreich will Photovoltaik wieder stärker fördern

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Wie soll die verstärkte Förderung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Frankreich aussehen?

Sven Rösner: Die Ausschreibung für Anlagen über 250 Kilowatt soll beginnend mit der aktuellen dritten Runde verstärkt auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen beinhalten. Außerdem ist geplant, diese Ausschreibungen regelmäßiger stattfinden zu lassen. Die vierte Runde soll deshalb bereits im September beginnen. Dies hätte quasi eine Verdoppelung des jährlichen Zubaus an Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Folge.

Wie gestaltet sich die Beteiligung von Photovoltaik-Investoren an den Ausschreibungen?

Das Interesse seitens der Projektierer übertrifft die zuletzt ausgeschriebenen Kapazitäten stark. Der bisherige Rhythmus könnte sicherlich ohne Weiteres über Jahre beibehalten werden. Die verstärkte Förderung erfolgt also durch eine größere Nachfrage und nicht direkt über erhöhte Vergütungen. Diese werden im Bieterverfahren ermittelt. Allerdings ist es theoretisch möglich, dass die Vergütung steigt, wenn sich die gleiche Anzahl Gebote auf mehrere Ausschreibungen mit einer insgesamt höheren Kapazität verteilt.

Welche Vergütungssätze wurden bisher in den Ausschreibungen über 250 Kilowatt erzielt?

Hierzu haben wir keine belastbaren Informationen. Konkrete Vergütungssätze werden in Frankreich nicht offiziell veröffentlicht.

Ist ein Schlüssel zur regionalen Verteilung der Photovoltaik-Anlagen in den Ausschreibungen vorgesehen?

Momentan gibt es in den Ausschreibungen hierzu keine Regelung. Einige Regionen fördern den Ausbau von erneuerbaren Energien aber auch über regionale Projekte, wie zum Beispiel die Region Poitou-Charentes.

Bei den Ausschreibungen in Frankreich spielt auch die CO2-Bilanz eine Rolle. Die Bedingungen wurden nun geändert. Können Sie darauf näher eingehen?

Früher gab es drei alternative Ansätze, um die CO2-Bilanz zu errechnen, was nach Ansicht der Industrieverbände dazu führte, dass die Projekte nicht objektiv miteinander verglichen werden konnten. In der dritten Runde wurde erstmals eine einzige Methode vorgeschrieben. Der Energieaufwand für die Erzeugung der einzelnen Bestandteile der Anlage werden mit dem CO2-Ausstoß des Herstellungslandes hochgerechnet. Der hieraus resultierende Wert wird in der Vergabeprozedur berücksichtigt.

Was ist mit Herstellern, die keine CO2-Bilianz vorliegen haben?

Ein Projekt kann nur dann eingereicht werden, wenn alle verlangten Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt vorhanden sind. Eine CO2-Bilanz ist also absolut notwendig und muss ohnehin speziell für das vorgestellte Projekt erstellt werden, da sie die variablen Parameter der Anlage wie Anzahl der Module, Kabellängen oder Aufständerung berücksichtigen muss.

Was passiert, wenn ich den Hersteller von Komponenten später wechseln möchte und keine gleichwertige CO2-Bilanz des Alternativproduktes nachweisen kann?

Ein Wechsel bei den Komponenten kann nur unter bestimmten Konditionen vorgenommen werden, und bedarf der Freigabe der Präfektur (Departementsebene). Es darf zum Beispiel nicht zu einer mehr als marginalen Abweichung der Nennleistung kommen.

Müssen französische Komponenten verwendet werden?

Nein, dies war nie der Fall und wäre auch durch die europäischen Wettbewerbsregelungen nicht gedeckt.

Die Ausschreibungen in Frankreich sehen eine Obergrenze von zwölf Megawatt Leistung vor. Heißt dies, es gibt auch keine Photovoltaik-Anlagen, die größer sind?

Mit der aktuellen Regelung nicht. Sowohl in den Ausschreibungen als auch im T5 sind Anlagengrößen auf zwölf Megawatt begrenzt. Die Abstandsregelung ist allerdings weicher als in Deutschland, Anlagen können also leichter gestückelt werden.

Gibt es Erwartungen dazu, wie sich die Netzanschlusskosten in den relevanten Regionen mit hoher Einstrahlung entwickeln und wie der S3EnR-Plan diese beeinflussen wird?

Für die Regionen PACA und Languedoc-Roussillon, die die höchste Dichte an Freiflächenanlagen haben, sind die Beträge für den S3EnR (regionaler Netzausbauplan für die Integration der erneuerbaren Energien) mit 18,48 Euro bzw. 35,63 Euro pro installiertem Kilowattpeak bereits definiert. Insofern gehe ich davon aus, dass dies für die nächsten Jahre eine relativ solide Grundlage ist. In einer anderen Region mit relativ viel Photovoltaik, Rhône-Alpes, ist der S3EnR noch wesentlich weniger weit fortgeschritten.

Wie sieht das vereinfachte Verfahren für Anlagen unter 250 Kilowatt aus?

Es gibt aktuell in einem Bieterverfahren von 120 Megawatt, das insgesamt zwölf Monate dauert, jeweils drei Runden zu je 40 Megawatt. Diese Vorgehensweise erlaubt, wegen der relativ hohen Anzahl von relativ kleinen Projekten, die eingereicht werden, eine bessere Verteilung der Arbeitslast für alle Beteiligten. Das Lastenheft für die im September endende Runde (Aufdachanlagen und Überdachungen von Parkplätzen) wurde jüngst veröffentlicht und istonline einsehbar.

Wie schätzen Sie die weitere Marktentwicklung für den Privatsektor, also kleine Gewerbekunden und Privathaushalte, ein? Ist geplant, die aktuellen Tarife in diesen Bereichen anzupassen?

Momentan scheint die Stimmung in diesem Segment im Vergleich zu den Vorjahren recht gut zu sein. Besonders Anbieter von Wechselrichtern mit Speichern berichten von guten Geschäften. Die angekündigte Regelung zum Eigenverbrauch hat hier sicher einen positiven Einfluss. Umweltministerin Ségolène Royal hat zudem versprochen, dass die Konditionen des T4 (Aufdachanlagen zwischen 10 und 100 Kilowatt) zeitnah verbessert werden sollen. Die Industrieverbände hatten dies in der Vergangenheit wiederholt gefordert und sehen hier einen wichtigen Faktor für eine Redynamisierung des Photovoltaik-Bereichs. Besonders in Frankreichs Süden würde hierdurch für die Photovoltaik im Kleingewerbe sicher eine gute Perspektive geschaffen.

Ist in Frankreich derzeit eine Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisetarif möglich?

Nein, es sei denn, es bestehen zwei verschiedene Anlagen, von denen eine nur einspeist und eine nur für den Eigenverbrauch produziert.

Zusammengetragen von Sandra Enkhardt.

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