Fell fordert feste Vergütung für Kombikraftwerke

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Eine Begründung der Bundesregierung, warum sie den Zubau von Windkraft, Photovoltaik und Biomasse stärker steuern will, ist der Netzausbau. Dieser müsse mit dem Ausbau der Erneuerbaren in Einklang gebracht werden, hieß es während der Diskussion über die EEG-Novelle im Sommer immer wieder. Nach Ansicht des Grünen-Politikers ist aber bei der Reform des Gesetzes eine wichtige Gelegenheit nicht genutzt worden, um bei der Netzintegration der Erneuerbaren einen Schritt voranzukommen. Die Fixierung auf Ausschreibungen reiche dafür nicht aus.

Fell hat ein Eckpunktepapier erarbeitet, in dem er die Einführung einer festen Kombikraftwerksvergütung von zehn Cent pro Kilowattstunde über 20 Jahre vorschlägt, um solche Konzepte voranzubringen. „Investitionen aus einem intelligenten Mix aus kombinierten Anlagen mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien könnten die notwendigen Anforderungen an Ausgleich, Vollversorgung zu jeder Zeit und Systemdienstleistungen erbringen. Die Vergütung würde für Anlageninvestitionen gewährt werden, die mit einem selbst zu bestimmenden Mix aus Erzeugungsanlagen und Speichern ganzjährig und viertelstundengenau die komplette Stromnachfrage vor Ort abdecken“, so Fells Vorschlag. Damit einhergehen würden sinkende Kosten für den Netzausbau und damit für die Energiewende insgesamt.

Ein weiterer entscheidender Faktor für den Erfolg solcher Kombikonzepte sei die Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage, sofern der erzeugte Strom vollständig selbst verbraucht und viertelstundengenau realisierbar sei. Gleiches sollte gelten, wenn der Strom aus den Kombikraftwerken an örtliche oder regionale Kunden verkauft würde.

Mit seinen Konzept sieht der Grünen-Politiker noch weitere Vorteile als nur die Senkung der Netzausbaukosten. „Außerdem würden die EEG-Kosten gesenkt, weil Bestandsanlagen mit höherer Vergütung vorzeitig in die Kombikraftwerksvergütung wechseln könnten. Zu guter Letzt könnten Stadtwerke, Energiegemeinschaften und regionale Versorger ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten und die kommunale Wertschöpfung erhöhen“, so Fell. Er habe seinen Vorschlag für die Kombikraftwerksvergütung bereits im Zuge der vergangenen EEG-Reformdebatte an ausgewählte Bundestagsabgeordnete von Union und SPD geschickt. Leider sei er aber eben nicht umgesetzt worden.

Allerdings ist in der EEG-Novelle eine Verordnungsermächtigung aufgenommen worden, wonach das Bundeswirtschaftsministerium Anfang 2017 die Grundlage für Innovationsausschreibungen mit einem Volumen von 50 Megawatt schaffen soll. Bei diesen Ausschreibungen sollen verschiedene Erzeugungstechnologien kombiniert und viertelstündlich auf den regionalen Verbrauch abgestimmt werden können. Damit entstehen regionale Kombikraftwerke, was der CSU-Abgeordnete Josef Göppel durchaus als positiven Aspekt der EEG-Reform hervorhob. Grünen-Politiker Fell sieht bei diesen Innovationsausschreibungen allerdings einen inhärenten Fehler. „Das Ausschreibungsverfahren verhindert aufgrund des Kostendrucks jegliche Innovation und Investitionen in Forschung und Entwicklung“, erklärt Fell auch mit Blick auf die Entwicklung der Zuschlagswerte bei den Photovoltaik-Pilotausschreibungen. Diese waren im April 2015 mit einem durchschnittlichen Zuschlagswert von 9,41 Cent pro Kilowattstunde gestartet, während es noch 7,23 Cent pro Kilowattstunde in der 5. Runde im August 2016 waren. (Sandra Enkhardt)

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