EuG weist Klage der Bundesregierung wegen staatlicher Beihilfen im EEG 2012 zurück

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Dienstag eine Klage Deutschlands gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen, wonach das EEG 2012 staatliche Beihilfen für die Industrie umfasste. Dies bezieht sich auf die Industrieprivilegien und deren teilweise Befreiung bei der Zahlung der EEG-Umlage. „In seinem heutigen Urteil weist das Gericht alle Argumente zurück, mit denen Deutschland die Nichtigerklärung der Feststellung der Kommission zu erreichen sucht, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasste“, hieß es nun vom EuG zur Begründung der Abweisung der gesamten Klage. Es stärkte zugleich die Auffassung der Kommission, dass im Rahmen des EEG 2012 staatliche Mittel zum Einsatz gekommen seien, um die energieintensiven Unternehmen zu entlasten. Diese seien nach dem Beschluss der EU-Kommission aus dem November 2014 größtenteils mit Unionsrecht vereinbar gewesen, allerdings für einen begrenzten Teil stellte sie Rückforderungen auf. Das EuG hob hervor, dass sich der im EEG 2012 geschaffene Mechanismus für die EEG-Umlage wesentlich von dem Vorgängermodell unterscheide. Für dieses sei die staatliche Beihilfe durch das Preussen-Elektra-Urteil noch verneint worden.

Die Bundesregierung hatte gegen das Beihilfeverfahren der EU-Kommission wegen des EEG 2012 Klage eingereicht. „Das gegenwärtig geltende EEG 2014, das die Kommission bereits im Jahre 2014 genehmigt hat, ist durch die heutige Entscheidung des EuG nicht betroffen“, hieß es zur Entscheidung aus Luxemburg vom Bundeswirtschaftsministerium. Es werde das Urteil nun auswerten und prüfen, ob weitere Rechtsmittel eingelegt würden. Gegen das erstinstanzliche Urteil des EuG könnte grundsätzlich binnen zwei Monaten Widerspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden. Auf die Industrie kämen keine Erstattungsforderungen zu, hieß es weiter.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisieren das Urteil. „Dieses Urteil legt den Erneuerbaren Energien neue Steine in den Weg und schreckt all jene Länder ab, die wie Deutschland in erneuerbare Energien investieren wollen. Besonders abstrus: Das Urteil basiert auf einer Beihilfeleitlinie, die milliardenschwere Subventionen von Atomkraftwerken in Großbritannien zulässt“, erklärten Julia Verlinden und Oliver Krischer von den Grünen.

Beim BEE sieht man in dem Urteil einen Widerspruch zur Rechtssprechung des EuGH. Aus Sicht des Verbands basiert die Förderung der Erneuerbaren auf eine Mehrheitsentscheidung der Bundesbürger, die dann vom Gesetzgeber umgesetzt worden sei. Es handele sich damit um einen Bürgerauftrag, der.von den Bürgern über die Stromrechnung direkt und nicht über staatliche Mittel finanziert werde.

„Die Bundesregierung sollte Rechtsmittel einlegen. Für die Weiterentwicklung des deutschen Fördersystems sind diese Rechtsfragen entscheidend und sollten daher vom EuGH, der auch den Fall PreussenElektra entschieden hat, letztinstanzlich geklärt werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die von der EU-Kommission kritisierten Gestaltungselemente zu beseitigen, damit das EEG seine Wirkung beihilfefrei entfalten kann“, erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Auch die Grünen fordern den Gang der Bundesregierung zum EuGH. „Wenn man das Klimaabkommen von Paris ernst nimmt, dann müssen Investitionen in Erneuerbare ermöglicht und nicht von der Kommission behindert werden. Die Bundesregierung muss in Brüssel mit Nachdruck auf eine entsprechende Änderung des Beihilferechts drängen“, fordern Verlinden und Krischer.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI), dessen Unternehmen oftmals von den Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage profitieren, teilt die Auffassung, dass die Bundesregierung alle Rechtsmittel ausschöpfen sollte. Daneben fordert der Verband von der Politik, „über ein neues System zur Finanzierung der Energiewende nach(zu)denken“. (Sandra Enkhardt)

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