EuG-Urteil: Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen Chinas PV-Hersteller rechtsgültig

Teilen

Kurz vor der finalen Entscheidung der EU-Kommission, in welchem Umfang die bestehenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller verlängert werden, haben die Richter in Luxemburg ein wichtiges Urteil gefällt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigte am Dienstag die Rechtsgültigkeit der Zölle gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller. Die Ermittlungen 2012 und 2013 hätten gezeigt, dass chinesische Solarmodule in Europa deutlich unter ihrem Marktwert verkauft worden seien.

Die Richter wiesen alle Klagen, die von 26 Unternehmen gegen die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle von durchschnittlich 47,7 Prozent ab. Sie hatten beim Gericht der Europäischen Union auf Nichtigerklärung geklagt. Die Richter wiesen auch Einwände zurück, die sich gegen die Höhe der Importzölle für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller richteten. Nach Ansicht der Richter seien auch sonstige mögliche Schadensursachen – wie Einfuhren aus Taiwan, Kürzung der Beihilfen in bestimmten EU-Staaten bei der Festlegung der Zölle gegen die chinesischen Hersteller ausreichend berücksichtigt worden. Keiner dieser Faktoren habe „den festgestellten Kausalzusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus China und dem empfindlichen Schaden für den Wirtschaftszweig der Union unterbrechen“ können. „Außerdem haben die Unternehmen, die sich gegen die Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen wenden, vor dem Gericht weder Argumente noch Beweise präsentiert, die sich für den Nachweis eignen, dass sich die vorstehend genannten Faktoren in einem Maß ausgewirkt haben, dass ein Schaden für den Wirtschaftszweig der Union und der Kausalzusammenhang zwischen diesem Schaden und den fraglichen Einfuhren nicht mehr glaubhaft waren“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.

EU Prosun, die Organisation die das Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahren gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller in Gang gebracht hatte, das schließlich zur Einführung der Maßnahmen im Dezember 2013 führte, begrüßte das Urteil. „China hat über Jahre gezielt Überkapazitäten im Solarbereich aufgebaut und Dumpingexporte gefördert, insbesondere in die EU. Die Einführung der Maßnahmen in der EU haben zumindest teilweise wieder fairen Wettbewerb herstellen können“, sagte Milan Nitzschke, Präsident von EU Prosun auf Anfrage von pv magazine.

Solarpower Europe-CEO sagte pv magazine mit Blick auf die Entscheidung in Luxemburg: „Das Urteil ist wie erwartet ausgefallen. Es gibt nichts unrechtmäßiges an den Maßnahmen der Europäischen Kommission in diesem Fall; die einzige relevante Frage ist, ob die Handelsmaßnahmen wirklich im Interesse von Europa sind.“ Neben dem europäischen Verband kämpft auch die deutsche Vereinigung Safe seit einiger Zeit für das Auslaufen der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen. Auch Safe bezeichnete das Urteil als "kein Überraschung". "In der Sache ist dieses Urteil ohnehin reine Vergangenheitsbewältigung. Die meisten der klagenden Unternehmen betrifft die Regelung gar nicht mehr. Sie sind inzwischen aus dem Mindestpreis ausgeschieden und beliefern Europa ganz regulär aus ihren nicht-chinesischen Fabriken", erklärte Safe-Sprecher Holger Krawinkel.

Milan Nitzschke betont, dass die Entscheidung des Gerichtes sehr klar ausgefallen sei. „Das Anti-Dumping-Recht in der EU gibt es nicht, weil es Solarhersteller oder Stahlhersteller oder andere Hersteller in Europa gibt, sondern weil es Dumping gibt, das ansonsten ungebremst jeden Wettbewerb und jede industrielle Produktion in Europa zerstören würde", so der Präsident von EU Prosun, der auch Konzernsprecher von Solarworld ist. Er verweist zudem darauf, dass dank der Einführung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen sich die deutschen und europäischen Photovoltaik-Hersteller nach 2013 wieder erholen konnten und auch neue Arbeitsplätze geschaffen hätten.

Bei Safe dagegen will man das Argument Dumping nicht gelten lassen und sieht keine positive Wirkung der Maßnahmen für europäische Modul- und Zell-Hersteller. Deren Position im internationalen Wettbewerb sei "trotz der Schutzmaßnahmen viel schwächer als im Jahr 2013". "Ursache dafür sind strukturelle Defizite der Unternehmen und nicht vermeintliches Dumping. Die Schutzzölle waren deshalb von Anfang an das falsche Mittel, um diesem kleinen Teilzweig der europäischen Solarbranche wieder auf die Beine zu helfen", so Krawinkel weiter. Nach Ansicht von Safe sind die Handelsmaßnahmen "für den Marktniedergang in Europa mit verantwortlich" und haben der Photovoltaik-Branche insgesamt geschadet.

Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der heutigen Entscheidung könnten die Unternehmen nun noch ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen, hieß es weiter am Dienstag weiter. In der vergangenen Woche hatten die EuG-Richter eine Klage von Solarworld abgewiesen. Dabei ging es um die Anpassung des Mindestimportpreises für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller, der im Undertaking festgeschrieben ist, auf Basis des Bloomberg-Index. Mit der voraussichtlich am Mittwoch anstehenden finalen Entscheidung der EU-Kommission über das Ergebnis der Auslaufprüfung könnte dies nun endgültig geändert werden. Die Preisbildung könnte danach insgesamt transparenter und nachvollziehbarer sein.

Die EU-Kommission wird dann auch befinden, in welchem Umfang sie die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen ausdehnen wird. In einem Vermittlungsausschuss, der notwendig geworden war, nachdem eine einfache Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten die Verlängerung der Anti-Dumping-Maßnahmen um zwei Jahre mit einfacher Mehrheit abgelehnt worden war, befürwortete schließlich eine Mehrheit der Länder eine Verlängerung um 18 Monate. Bei den Anti-Subventionsmaßnahmen war der EU-Kommissionsvorschlag einer 24-monatigen Verlängerung zuvor von den EU-Mitgliedsstaaten angenommen worden. Allgemein wird nun von einer Verlängerung beider Maßnahmen um 18 Monate ausgegangen. Zudem strebt Brüssel auch einen graduellen Ausstieg aus den Zöllen an, hat dazu aber bislang keine Details veröffentlicht. Während EU Prosun auf weitere 1,5 Jahre Schutz für die europäische Solarindustrie hofft, freut sich Solarpower Europe über den Ausstieg aus den Maßnahmen in den kommenden 18 Monaten. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.