EU-Kommission will Mindestpreisanpassung nicht ändern

Teilen

Die EU-Kommission will den Mechanismus zur Festlegung des Mindestimportpreises nicht ändern. In der vergangenen Woche veröffentlichte sie eine Zwischenentscheidung in dem Verfahren. Daraus geht hervor, dass sie das derzeitige Verfahren über den Bloomberg-Index für repräsentativ bezüglich der Entwicklung der weltweiten Modulpreise halte, da dort auch chinesische Hersteller enthalten seien. Zudem wiesen separate Betrachtung der Preisentwicklungen von chinesischen und nicht-chinesischen Herstellern einen ähnlichen Trend auf. So seien die Preise der chinesischen Hersteller zwar niedriger, aber sie fielen nicht schneller als jene der nicht-chinesischen Hersteller. Die EU-Kommission räumt ein, dass sich die Zusammensetzung der bei Bloomberg gelisteten Hersteller seit Einführung des Mindestimportpreises stark zugunsten der Chinesen verändert habe. Dies spiegele aber nur den Anteil der chinesischen Photovoltaik-Hersteller wider. Daher sollte der Mechanismus beibehalten werden, so die Begründung der EU-Kommission für die geplante Ablehnung des Antrags für eine dauerhafte Änderung der Mindestimportpreisprüfung.

„Die Begründung der EU-Kommission für ihre Entscheidung ist absurd“, sagt Milan Nitzschke, Präsident von EU Prosun. Es sei richtig, dass in einem Index, der Weltmarktpreise abbilden sollte, auch chinesische Photovoltaik-Hersteller enthalten sein müssten. Aber der Bloomberg-Index sei in seiner Betrachtung zu eng und spiegele die reale Preisentwicklung nicht wider, da sich der Anteil der chinesischen Hersteller überproportional erhöht und sich damit die Zusammensetzung als Grundlage für die Ermittlung des Mindestpreises komplett geändert habe. Es sollte eine Anpasssungsklausel für den Mindestimportpreis gefunden werden, der dem technischen Fortschritt, Kosten- und Preissenkungen der Modulhersteller adäquat abbildet, so Nitzsche weiter.

Bloomberg begrüßte die Vorentscheidung aus Brüssel. „Wir hoffen, dies ist die richtige Entscheidung, und wir werden unser Bestes tun, um den Index und seine Teilnehmer für eine konsistenten und fairen Maßstab“, erklärte Jenny Chase, Analystin von Bloomberg New Energy Finance (BNEF) auf Anfrage von pv magazine. Die beteiligten Unternehmen und Vereinigungen können nun bis Mitte November zur Vorentscheidung der EU-Kommission Stellung nehmen. Danach will sie ihre endgültige Entscheidung verkünden.

Die Vereinigung SAFE, die sich im Sommer in Deutschland gegründet hat und seither für ein Auslaufen der Mindesimportpreise kämpft, hat derweil Zuwachs zu vermelden. Die Stadtwerke-Kooperation Trianel habe nun auch die „Offene Erklärung für einen Solarmarkt ohne Handelsbarrieren“ unterzeichnet. Trianel ist eine Kooperation von mehr als 40 Stadtwerken.

Die Entscheidung darüber, ob die Mindestimportpreise auch über den 7. Dezember hinaus weiterlaufen oder nicht, wird die EU-Kommission in den kommenden Wochen treffen. EU Prosun hat einen Antrag auf Prüfung des Undertakings eingereicht. Sollte die EU-Kommission diesem Antrag entsprechen und das Verfahren eröffnen, würden Mindestimportpreise und Volumenbegrenzungen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller zunächst weiterlaufen. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.