EU-Kommission will Mindestpreisanpassung im Undertaking überprüfen

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Die EU-Kommission hat nun eine teilweise Interimsprüfung der Anti-Dumping- und Ausgleichsmaßnahmen gegenüber Importen von kristallinen Photovoltaik-Modulen aus China eingeleitet. Dies geht aus einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vom Dienstag hervor. Der entsprechende Antrag sei von EU Prosun eingereicht worden. Es gehe dabei ausschließlich um die Prüfung des Mechanismus, der als Grundlage für die Festlegung des Mindestimportpreises für die kristallinen Photovoltaik-Produkte aus China im sogenannten Undertaking dient. In dieser Vereinbarung haben sich zahlreiche chinesische Photovoltaik-Hersteller verpflichtet, bei ihren Einfuhren in die EU jeweils festgelegte Preise nicht zu unterschreiten und bestimmte Volumen nicht zu überschreiten.

Die Mindestimportpreise werden vierteljährlich überprüft und angepasst. Zuletzt hatte die EU-Kommission sie zum 1. April auf 56 Cent pro Watt für Solarmodule und 28 Cent pro Watt für Solarzellen wieder erhöht. Grundlage für die Ermittlung ist nach EU-Kommissionsangaben der in der Bloomberg-Datenbank ausgewiesene Sportpreis – einschließlich der chinesischen Preise für kristalline Solarmodule. „In der Verpflichtung ist festgehalten, dass als Benchmark auch die Spotpreise ohne die chinesischen Preise herangezogen werden können, sofern diese in der Bloomberg-Datenbank zur Verfügung gestellt werden. Die Bloomberg-Datenbank enthält eine Preisreihe ohne die chinesischen Preise, für die Daten aus der Vergangenheit vorliegen. Daher wäre es vorbehaltlich der entsprechenden Verfahren technisch möglich, die in der Bloomberg-Datenbank ausgewiesenen Spotpreise ohne die chinesischen Preise als Benchmark zu verwenden“, heißt es in der Bekanntmachung.

EU Prosun will mit seinem Antrag eine dauerhafte Änderung für die Mindestpreisüberprüfung erreichen. Als Grund für die Klage hatte die von Solarworld gegründete Vereinigung angegeben, dass die Zahl der chinesischen Hersteller in der Bloomberg-Datenbank seit Anfang 2014 beträchtlich gestiegen sei. Infolgedessen hätten sie ein größeres Gewicht, was einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Modulpreise im Bloomberg-Index habe. Zudem seien die Preise dieser Unternehmen in der Vergangenheit bereits niedriger gewesen als anderer Unternehmen. EU Prosun hält daher den Bloomberg-Index für „nicht mehr repräsentativ“ für die Entwicklung der Preise von kristallinen Solarmodulen. Dies solle und werde die EU-Kommission nun prüfen. „Die Kommission kam nach Unterrichtung der Mitgliedstaaten zu dem Schluss, dass genügend Beweise vorliegen, welche die Einleitung einer Interimsüberprüfung rechtfertigen, die auf die als Grundlage für den Preisanpassungsmechanismus verwendete Benchmark beschränkt ist“, hieß es weiter. Die EU-Kommission habe China bereits Konsultationen dazu angeboten und werde diese nun auch mit den betroffenen Parteien einleiten. Bloomberg werde ein Fragebogen übermittelt, um die benötigten Informationen einzuholen. Für die Beantwortung habe Bloomberg 37 Tage Zeit. Auch die betroffenen Parteien könnten innerhalb von 37 Tagen nach der Bekanntmachung ihre Informationen an die EU-Kommission liefern und Informationen mit entsprechenden Nachweisen vorlegen.

Die gesamte Untersuchung der EU-Kommission muss binnen 15 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt abgeschlossen sein – also hat Brüssel bis zum 5. August 2016 Zeit. Offiziell läuft das Undertaking Anfang Dezember aus. EU Prosun kündigte aber jüngst an, spätestens im Dezember eine weitere Überprüfung zu beantragen. Im Falle einer Einleitung dieses weiteren Verfahrens könnte sich die Regelung zumindest für die Prüfdauer verlängern. (Sandra Enkhardt)

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