EU-Kommission schließt Chint Solar und Sunny Energy aus Undertaking aus

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Die EU Kommission hatte vor rund zwei Monaten wegen weitreichender Verstöße Chint Solar und Sunny Energy den Ausschluss aus dem Undertaking angedroht. Nun bestätigte Brüssel, dass bei Einfuhren auf kristalline Photovoltaik-Produkte dieser beiden Hersteller sowie mit ihnen verbundenen Unternehmen künftig Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle gezahlt werden müssen, die bei knapp 50 Prozent liegen. Auch nach der Prüfung hielt die EU-Kommission an den ermittelten Verstößen gegen die geltende Mindestpreis- und Einfuhrregelung für chinesische Photovoltaik-Hersteller fest.

Chint Solar hat demnach seine Berichtspflichten und -auflagen verletzt. Zudem habe der Hersteller Solarmodule in der EU verkauft, die von Firmen hergestellt wurden, die zu Chint Solar gehören, aber nicht im Undertaking gelistet seien. Ein weiterer Grund für den Ausschluss sei, dass Chint Solar durch einen in Europa produzierenden und zum Firmengeflecht von Chint Solar gehörenden Hersteller Solarmodule an Chint-Solar-Kunden unter Mindestimportpreis verkauft habe. Dabei seinen Ausgleichsvereinbarungen getroffen worden, die nach dem Undertaking aber nicht zulässig seien. Das OEM-Geschäftsmodell hatte die EU-Kommission schon in einem früheren Fall als Anlass genommen, um einen chinesischen Photovoltaik-Hersteller aus dem Undertaking auszuschließen. Im Fall von Sunny Energy sind die Hauptgründe, dass es Solarmodule unter Mindestimportpreis verkauft habe und in Kombination mit anderen Produkten, wodurch es das zulässige Limit überschritten habe. Die EU-Kommission monierte zudem die Rechnungslegung des Photovoltaik-Herstellers als mangelhaft.

Chint Solar hatte 2013 die insolvente Conergy Solarmodule GmbH & Co. KG gekauft. Seither produziert der chinesische Photovoltaik-Hersteller über seine deutsche Tochter Astronergy auch Solarmodule im brandenburgischen Frankfurt/Oder. Astronergy ist von der Entscheidung der EU-Kommission zu Chint Solar nicht betroffen, wie Geschäftsführer Thomas Volz pv magazine bestätigte. Das Unternehmen wollte sich in Kürze mit weiteren Informationen an die Öffentlichkeit wenden.

EU Prosun wies daraufhin, dass die Mindestpreisregelung im Jahr 2013 von den chinesischen Unternehmen vorgeschlagen worden sei. „Die EU und insbesondere Deutschland haben das akzeptiert. Wenn sich die Unternehmen dann selbst nicht dran halten, ist das ein heftiger Vertrauensbruch. Der neuerliche Ausschluss zeigt aber, dass die Kontrollen der EU-Kommission häufiger und gründlicher werden, so dass sich hoffentlich bald rumgesprochen haben wird, dass Betrug am Ende teuer zu stehen kommt“, erklärte EU Prosun-Präsident Milan Nitzschke pv magazine.

Seit Anfang Juni hat die EU-Kommission bereits vier chinesische Photovoltaik-Hersteller aus dem Undertaking ausgeschlossen. So konnten Canadian Solar, ET Solar, Renesola und Znshine Verstöße gegen das Abkommen nachgewiesen werden. Offiziell gilt das Undertaking bis zum 7. Dezember. Die von Solarworld geführte Vereinigung EU Prosun hat einen Antrag auf Überprüfung der Regelung eingereicht. Für den Fall, dass die EU-Kommission diesen Antrag annimmt, könnte das Undertaking zumindest für den Zeitraum der Prüfung weiterlaufen. Für ein Auslaufen der Mindestimportpreise haben sich mittlerweile einige Verbände und Vereinigungen positioniert, darunter Solarpower Europe, VDMA und SAFE. (Sandra Enkhardt)

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