EU-Kommission: Industrie muss EEG-Beihilfen nicht zurückzahlen

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Die energieintensiven Unternehmen müssen nur einen kleinen Teil ihrer Privilegien bei der EEG-Umlage zurückzahlen. Nach eingehender Prüfung habe die EU-Kommission entschieden, dass die gewährten Beihilfen im Einklang mit den EU-Beihilferichtlinien gestanden hätten. „Ein kleiner Teil der Befreiungen war jedoch höher als nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig. Nun müssen die Empfänger die darüber hinausgehenden Beträge zurückzahlen, damit die Wettbewerbsverfälschung beseitigt wird. Die Rückforderung bezieht sich nur auf die Jahre 2013 und 2014“, teilte die Kommission mit, ohne allerdings einen konkreten Betrag zu nennen.

Zugleich genehmigte die EU-Kommission die in der Novelle von August vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Schienenbahnen bei der EEG-Umlage. Sie stünden im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften und beschränkten sich auf den Ausgleich der Opportunitätskosten, die durch die Nutzung der Bahn statt weniger umweltfreundlicher Verkehrsmittel entstünden. Der Wettbewerb im Binnenmarkt werde durch diese Beihilfen nicht übermäßig verfälscht, so das Urteil aus Brüssel.

Die EU-Kommission hatte Mitte Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren wegen der Industrieprivilegien im EEG gegen Deutschland eingeleitet. Im Zuge der EEG-Novelle verständigte sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit Brüssel auf neue Richtlinien für die Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage. Kurz vor Inkrafttreten der EEG-Novelle hatte die EU-Kommission die Neuregelung der Teilbefreiungen bereits genehmigt. Nun folgte auch noch die Anerkennung der Ausnahmen für die Schienenbahnen. (Sandra Enkhardt)

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