EU-Kommission: Chint Solar und Sunny Energy droht Ausschluss aus Undertaking

Teilen

Die EU-Kommission scheint auf Hochtouren wegen möglicher Verstöße chinesischer Photovoltaik-Hersteller gegen das geltende Undertaking zu ermitteln. Nun droht mit Chint Solar sowie der Hangzhou Zhejiang University Sunny Energy Science and Technology Co. Ltd und Zhejiang Jinbest Energy Science and Technology Co. Ltd, die gemeinsam unter Sunny Energy auftreten, der Ausschluss. Im Undertaking sind Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller festgeschrieben und es war als Kompromisslösung anstelle von Anti-Dumping- und Anti-Subventionszöllen im Jahr 2013 eingeführt worden.

In der Erklärung, die pv magazine vorliegt, gibt die EU-Kommission bei Chint Solar folgende Gründe für einen Ausschluss an: So habe das Unternehmen 2013 und 2014 nicht alle Verkäufe in der EU fristgerecht gemeldet. Ein unvollständiger Bericht sei nur zu Beginn eines Kontrollbesuchs eingereicht worden. Daher habe Chint Solar gegen seine Berichtsauflage verstoßen, so die EU-Kommission. Zudem habe der Hersteller Solarmodule in der EU verkauft, die von Firmen hergestellt wurden, die zu Chint Solar gehören, aber nicht im Undertaking gelistet seien. Auch dies sei ein Verstoß gegen die geltende Regelung, wonach nur Chint Solar seine selbst produzierten Solarmodule in der EU verkaufen dürfe.

Ein dritter Grund für den Ausschluss sei, dass Chint Solar durch einen in Europa produzierenden und zum Firmengeflecht von Chint Solar gehörenden Hersteller Solarmodule an Chint-Solar-Kunden unter Mindestimportpreis verkauft habe. Dabei seinen Ausgleichsvereinbarungen getroffen worden, die nach dem Undertaking aber nicht zulässig seien, so die EU-Kommission in ihrem Schreiben. Zudem sei auch die OEM-Fertigung von Chint-Solar-Modulen problematisch. So habe der chinesische Hersteller nicht alle notwendigen Informationen darüber geliefert, um die OEM-Einfuhren in die EU erfassen zu können. Dieses OEM-Geschäftsmodell führe zu einem Risiko der Umgehung des Mindestimportpreises, heißt es in Brüssel. Chint Solar hatte die insolvente Conergy Solarmodule GmbH übernommen. Diese produziert mittlerweile unter dem Namen Astronegy wieder Solarmodule in Frankfurt/Oder. Die Namen der "related" Firmen nennt die EU-Kommission in ihrem Schreiben nicht.

Im Fall von Sunny Energy wirft die EU-Kommission dem chinesischen Hersteller vor, zum einen seine Solarmodule unter Mindestpreis und zum anderen in Kombination mit anderen Produkten wie Wechselrichter oder Kabel an die gleichen Kunden verkauft zu haben und dabei das Limit überschritten zu haben. Die Rechnungen, die Sunny Energy bei der EU-Kommission eingereicht habe, hätten im Einklang mit dem Undertaking gestanden. Allerdings seien bei den chinesischen Behörden die Verkäufe zu anderen Preisen und mit anderen Umfängen deklariert gewesen. Dies habe sich bei einem Kontrollbesuch der EU-Kommission herausgestellt. Auch in diesem Fall sieht Brüssel ein hohes Risiko für eine Querverrechnung des Mindestimportpreises, gerade durch die Lieferungen zusätzlicher Produkte, die nicht unter die Kontrolle der EU-Kommission fielen. Auch gebe es Belege dafür, dass Kunden nicht den vollen Betrag beim Modulkauf hätten zahlen müssen. Die Teilzahlung liege aber unter Mindestimportpreis und sei damit ein Verstoß, so die EU-Kommission.

Die Hersteller und beteiligten Parteien haben nun 15 Tage Zeit für eine Stellungnahme. Die EU-Kommission hat seit Anfang Juni bereits vier chinesische Hersteller aus dem Undertaking ausgeschlossen. So konnten Canadian Solar, ET Solar, Renesola und Znshine schwerwiegende Verstöße gegen das Abkommen nachgewiesen werden. Für Module dieser chinesischen Photovoltaik-Hersteller müssen beim Import der Solarmodule nun die geltenden Importzölle von rund 47 Prozent gezahlt werden.

Offiziell gilt das Undertaking bis zum 6. Dezember. Für die kommenden Tage ist aber mit einem Antrag einer Auslaufüberprüfung zu rechnen. Die von Solarworld geführte Vereinigung EU Prosun hat angekündigt, diesen in Brüssel einreichen zu wollen. Für den Fall, dass die EU-Kommission diesen Antrag annimmt, könnte das Undertaking zumindest für den Zeitraum der Überprüfung weiterlaufen. Für ein Auslaufen der Mindestimportpreise am 6. Dezember haben sich mittlerweile einige Verbände und Vereinigungen positioniert, darunter Solarpower Europe, VDMA und SAFE. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.