ElektroG: EPR bietet insolvenzsichere Garantie für Hersteller

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Mit der neuen Elektroschrott-Richtlinie (ElektroG) sind für Hersteller, Bevollmächtigte und Vertreiber von elektronischen und elektrischen Geräten in Deutschland neue Verpflichtungen verbunden, dazu gehört nun auch der Photovoltaik-Bereich. Zum einen müssen sich Hersteller oder Bevollmächtigte bei der Stiftung ear registrieren und unter anderem eine insolvenzsichere Garantie nachweisen. Damit müssen registierte Unternehmen die Finanzierung von Rücknahme und Entsorgung von nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikaltgeräten gewährleisten.

Das „Garantiesystem ERP“ der European Recycling Platform (ERP) nehme seit knapp einem Monat als alle diese Verpflichtung von Herstellern und Bevollmächtigten. Damit wolle man den Kunden Dienstleistungen aus einer Hand liefern. „Wir vereinfachen damit für unsere Kunden die Prozesse und können ihnen zeitgleich eine sichere, aber auch kostengünstigere Lösung anbieten", sagt EPR-Geschäftsführer Michael Gormann, Geschäftsführer. Die insolvenzsichere Garantie sei dabei nicht nur für deutsche Hersteller und Inverkehrbringer zwingend, sondern für alle, die ihre Produkte in Deutschland anbieten wollten. Ohne den Nachweis sei der Zugang zum deutschen Markt versperrt, heißt es bei EPR weiter.

In der Datenbank der Stiftung ear sind derzeit 114 registrierte Hersteller und Bevollmächtigte für Photovoltaik-Unternehmen gelistet. (Sandra Enkhardt)

pv magazine veröffentlicht derzeit eine Serie unter dem Titel „Abfallrechtliche Compliance“, in der es um Pflichten und Aufgaben für Unternehmen rund um das ElektroG geht.Teil 4 der Serien befasst sich mit der insolvenzsicheren Finanzierungsgarantie.

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