Eilanträge gegen EEG-Beihilfeverfahren abgelehnt

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Die Europäische Kommission kann ihr Beihilfeverfahren gegen das EEG fortsetzen. Der Europäische Gerichtshof lehnte nun die Eilanträge von sieben deutschen Unternehmen der Stahl- und Schmiedeindustrie ab, die eine Untersagung des laufenden Prüfverfahrens erzwingen wollten. Der Präsident des Europäischen Gerichtshof begründete dies damit, dass die Unternehmen „weder die Dringlichkeit der beantragten einstweiligen Anordnung noch deren Notwendigkeit glaubhaft gemacht haben“. Die Eilanträge waren nach Angaben des Gerichts von Stahlwerk Bous GmbH (T-172/14 R), die WeserWind GmbH Offshore Construction Georgsmarienhütte (T-173/14 R), die Dieckerhoff Guss GmbH (T-174/14 R), die Georgsmarienhütte GmbH (T-176/14 R), die Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss GmbH (T-178/14 R), die Schmiedewerke Gröditz GmbH (T-179/14 R) sowie die Schmiedag GmbH (T-183/14 R) eingereicht worden.

Der Präsident wies weiter darauf hin, dass hinsichtlich der Dringlichkeit die Beurteilung der behaupteteten Existenzgefährdung im Falle eines Nichtaussetzen des Verfahrens zu berücksichtigen sei. Die Antragssteller gehörten alle einem Konzern an, dessen Finanzkraft wie die des Alleingesellschafters müssten bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Bei der Notwendigkeit sei zu beachten, dass die Unternehmen der Europäischen Kommission einen „offenkundigen Beurteilungsfehler“ bei der Eröffnung des Verfahrens hätten nachweisen müssen. Auch dies sei nicht geschehen, so das Urteil des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs.

Die EU-Kommission hat kurz vor Weihnachten ein Beihilfeverfahren wegen der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage eröffnet. Sie will prüfen, ob es sich um unrechtmäßige staatliche Beihilfen handelt. Mittlerweile hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit dem zuständigen EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia neue Richtlinien vereinbart, nach denen energieintensive Industrieunternehmen den privilegierten Letztverbrauch beantragen können. Die Neuregelung soll im Zuge der EEG-Reform beschlossen werden. Gabriel hat in der Vergangenheit immer wieder die Industrieprivilegien vorgeschoben, um Druck bei den Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien aufzubauen. Aus seiner Sicht würden die Ausnahmeregelungen für die Industrie ab dem kommenden Jahr wegfallen, wenn die Verabschiedung der EEG-Reform vor der Sommerpause scheitern sollte. In der kommenden Woche ist die 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag vorgesehen. Bislang hat Gabriel aber noch nicht den modifizierten EEG-Entwurf veröffentlicht. (Sandra Enkhardt)

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