EEG-Sondergipfel ohne zählbaren Erfolg für die Erneuerbaren

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und den 16 Ministerpräsidenten der Länder in Berlin haben sich Bund und Länder aufeinander zubewegt. Ziel der Reform sei es, die Kostendynamik bei den Strompreisen zu bremsen und zugleich einen verlässlichen Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien zu gewährleisten, sagten die Beteiligten nach dem Sondergipfel am Dienstag im Kanzleramt. Widersprüchliche Aussagen gab es zum zentralen Punkt der geplanten Belastung des Eigenverbrauchs.

Während das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, es sei eine Einigung unter anderem in den zentralen Punkten Eigenstromversorgung sowie der Förderung von On- und Offshore-Windenergie und Bioenergie erzielt worden, wollte dies der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nicht bestätigen. „In der für den weiteren Solarstrom-Ausbau entscheidenden Frage – der Befreiung solarer Selbstversorger von der EEG-Umlage – sei es dem Vernehmen nach zu keiner konkreten Einigung gekommen. Während stromintensive Unternehmen weitgehend von der EEG-Umlage befreit bleiben, sollen nach aktuellen Plänen der Bundesregierung gewerbliche Solaranlagen-Betreiber für die Nutzung selbst erzeugten Solarstroms ab dem 1.8.2014 eine Energiewende-Abgabe in Höhe von 4,4 Cent je Kilowattstunde entrichten müssen“, hieß es vom Verband. Noch härter sei die derzeitig geplante Regelung bei der solaren Direktversorgung von Mietern, bei der die volle EEG-Umlage erhoben werden solle. Der BSW-Solar und Verbraucherschützer hatten diese geplante Änderung bereits mehrfach kritisiert.

Gabriel zeigte sich jedoch zufrieden und sprach von konstruktiven Beratungen: "Wir haben jetzt den ersten großen Schritt zur Absicherung der Energiewende geschafft", sagte er nach dem Sondergipfel. Beim BSW-Solar verwies man hingegen erneut darauf, dass die geplante Belastung des Eigenverbrauchs den weiteren Photovoltaik-Ausbau in Deutschland massiv gefährde und damit auch die Umsetzung der Energiewende. „Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist ein wichtiger und kostengünstiger Treiber der Energiewende und sollte deshalb weiter von der EEG-Umlage befreit bleiben. Andernfalls wird sich in Deutschland der starke Markteinbruch bei der Photovoltaik fortsetzen mit allen negativen Konsequenzen für die Arbeitsplätze in der mittelständischen Solarbranche“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigte sich wenig erfreut über die Ergebnisse des Treffens. „Die erzielten Kompromisse werden ein Abbremsen der Energiewende nicht verhindern. Zwar haben sich die Bundesländer an einigen Stellen erfreulicherweise durchgesetzt, an der grundsätzlichen Deckelung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wird jedoch festgehalten. Fast unbemerkt hat das Wirtschaftsministerium etwa die Fördergrenze für Photovoltaik um 900 Megawatt herabgesetzt“, erklärte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Er forderte die Bundesregierung auf, endlich die Kosten für die Energiewende gerechter zu verteilen. Doch dies sei in dem EEG-Gesetzentwurf bislang nicht vorgesehen. „Das EEG verkommt zu einem Instrument der Industrie-Subventionierung. Sogar Braunkohle-Tagebaue sollen weiter von der Zahlung der EEG-Umlage befreit bleiben“, sagte Weiger weiter.

Der Grünen-Politiker Hans-Josef Fell äußerte sich in ähnlicher Richtung. Er sprach davon, dass der Ausbau der Erneuerbaren weiterhin ausgebremst werden soll. Fell übte heftige Kritik an den eigenen Parteikollegen. „Bleibt als Ergebnis des Gipfels, dass auch die Länder, selbst das grün-rot regierte Baden- Württemberg, die Ausbaubremsen nun mittragen anstatt den Erneuerbaren Energien einen steilen Ausbau zu ermöglichen. Denn was von Medien und sogar von Branchenverbänden als Erfolg gefeiert wird, ist de facto eine massive Verschlechterung der Ausbaubedingungen für Erneuerbare Energien gegenüber den Zubauraten der letzten Jahre“, sagte der Mitverfasser des EEG.

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hingegen erwartet man nun die schnelle Umsetzung der Reform. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll der Gesetzentwurf des novellierten EEG am 8. April 2014 vom Kabinett beschlossen, anschließend in Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden sowie das reformierte EEG zum 1. August 2014 in Kraft treten. „"Bund und Länder konnten sich bei einigen wichtigen Fragen zur EEG-Reform einigen. Wir erwarten, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses dadurch nicht mehr nötig ist. Die Beratungen im Bundesrat dürfen den Zeitplan für das Inkrafttreten des überarbeiteten Gesetzes nicht mehr gefährden. Es muss genau beobachtet und geprüft werden, ob mit dieser Einigung die Kostendynamik und der weitere Anstieg der EEG-Umlage tatsächlich wie gewünscht gedämpft werden können“, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des BDEW, Hildegard Müller. (Sandra Enkhardt)

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