EEG-Reform: Bundesrat will Ausnahmen für Bürgerenergie

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Der Bundesrat hat sich am Freitag für eine Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte im Zuge der EEG-Reform 2016 ausgesprochen. Die Länderkammer fordert in der verabschiedeten Entschließung „einen Vorrang für kleine und regional verwurzelte Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen“. Dies sei notwendig, da Strom aus Photovoltaik und Windkraft künftig weitgehend über Ausschreibungen und nicht mehr über gesetzlich festgelegte Einspeisevergütungen gefördert werden soll. Bürgerenergieprojekte sollten sich nach Auffassung der Länderkammer ohne Angabe eines Gebotspreises an den Ausschreibungsrunden beteiligen können. Sie sollten dabei eine Garantie für einen Zuschlag erhalten. Die Förderhöhe für die Bürgersolar- und –windparks sollte sich dann an dem höchsten noch bezuschlagten Gebot richten, heißt es in der Entschließung.

Die Länderkammer fordert weiter, dass dieses Modell bei allen Ausschreibungen vorgesehen sein sollte. Eine Differenzierung nach Technologien dürfe nicht erfolgen. Die Länderkammer wolle damit die Akteursvielfalt im Energiesektor sichern. Die Entschließung werde nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den kommenden Wochen damit befassen werde, hieß es weiter.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hatten den Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht. „Die vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgeschlagenen Sonderregeln sind aber nicht akzeptabel. Der Bund riskiert, dass Bürgerenergie verdrängt wird und die Akzeptanz der Energiewende leidet", erklärte der Grünen-Energiewendeminister Schleswig-Holsteins, Robert Habeck, zu dem Antrag. Der EEG-Entwurf von Gabriel berücksichtige die erhöhten Risiken nicht und die Akteursvielfalt könne damit nicht bewahrt werden. (Sandra Enkhardt)

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