EEG-Novelle: Gabriel macht Druck auf Erneuerbare

Teilen

Ursprünglich wollte der Energie- und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bis Ostern seine Pläne für eine EEG-Novelle vorlegen. Nun hat er aber ein Eckpunktepapier in die Ressortabstimmung geschickt und will es bereits am Mittwoch vom Kabinett bei dessen Klausurtagung in Meseberg absegnen lassen. Die Pläne von Gabriel stoßen in der Erneuerbaren-Energie-Branche auf scharfe Kritik, da er neben der verpflichtenden Direktvermarktung auch eine kräftige Kürzung der Einspeisetarife sowie verbindliche Ausbaukorridore für Photovoltaik, Windkraft und Biomasse plant. Ein weiteres Ziel der Reform sei, das EEG zu vereinfachen und europarechtskonform auszugestalten, wie aus dem Papier hervorgeht, dass pv magazine vorliegt.

Ein grundlegendes Ziel von Gabriel ist die Kosten für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren zu senken. Die durchschnittlichen Einspeisetarife lägen derzeit bei rund 17 Cent pro Kilowattstunde. „Die Konzentration auf die kostengünstigsten Technologien, Wind Onshore und PV, bei gleichzeitiger Absenkung der Einspeisevergütungen bewirkt, dass die durchschnittliche Vergütung auf ca. 12 Cent/Kilowattstunde sinkt“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Zudem will Gabriel für die einzelnen Technologien jeweils einen Ausbaukorridor verbindlich vorschreiben. Bei der Photovoltaik liege dieser bei einem jährlichen Zubau von 2500 Megawatt und damit am unteren Ende des bislang von der Bundesregierung postulierten Ziels. Außerdem solle der „atmende Deckel“, also eine Degression der Einspeisetarife orientiert am Zubau der vergangenen zwölf Monate erhalten bleiben. Auch für die Windkraft an Land wird dem Papier zufolge ein jährlicher Ausbau von 2500 Megawatt vorgeschrieben, zudem soll es fortan auch hier einen atmenden Deckel geben. Bei der Offshore-Windenergie gibt Gabriel einen Korridor von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030 vor. In den kommenden Jahren sollten dabei Projekte Vorrang haben, die bereits eine unbedingte Netzanschlusszusage hätten. Zwischen 2020 und 2030 sollten dann jährlich zwei neue Windpark im Meer errichtet werden dürfen. Am härtesten dürften die Einschnitte aber die Bioenergie treffen. Es werde „wegen der hohen Kosten ein jährlicher Zubau von höchstens 100 Megawatt angestrebt“, wobei vor allen die kostengünstigen Technologien zum Einsatz kommen sollen. „Eine ambitionierte Degression wird diesen Zubaupfad sicherstellen“, heißt es weiter.

Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Doch Gabriel belässt es nicht nur bei teilweise herben Einschnitten bei den Einspeisetarifen. Im Sinne einer verbesserten Integration der Erneuerbaren in den Strommarkt werde die gleitende Marktprämie verpflichtend, heißt es weiter. Die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung solle stufenweise erfolgen. Ab 2015 wird die verpflichtende Selbstvermarktung des Stroms für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt eingeführt; ab 2016 für Neuanlagen ab 250 Kilowatt und 2017 alle Neuanlagen ab 100 Kilowatt. Dabei solle die Managementprämie entfallen und in die Vergütung eingepreist werden. Ab 2017 will Gabriel dann auch die Einspeisevergütungen durch Ausschreibungen ersetzen. Wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, soll es ein Pilotversuch bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen geben. Es werde ein Ausschreibungsmodell geben für eine jährlich installierte Leistung von 400 Megawatt, um Erfahrungen zu sammeln. „Damit wird die gesamte Förderung von Freiflächen auf Ausschreibungen umgestellt“, heißt es in dem Papier. Dennoch soll nach den Plänen Gabriels der Anteil der Erneuerbaren bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent sowie bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent am Stromverbrauch steigen.

Für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen droht aber bei Gabriels Plänen ebenfalls noch Ungemach. So solle der Eigenverbrauch von Solarstrom künftig EEG-Umlage pflichtig werden. „Zukünftig wird im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt. Nicht erfasst wird der so genannte Kraftwerkseigenverbrauch“, heißt es in dem Papier. Neue Anlagen zur Nutzung des Stroms für den Eigenbedarf müssten eine Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen. Für kleine Anlagen solle es eine Bagatellgrenze geben und für bestehende Anlagen einen Vertrauensschutz.

Wenig Freunde wird sich Gabriel voraussichtlich mit einer Vertrauensschutzregelung bei den Übergangsfristen machen. So will er für Windkraftanlagen zwar eine Übergangsregelung bis zum Jahresende schaffen. Allerdings müssten die Anlagen bis zum 22. Januar, also dem Tag der Vorstellung des Eckpunktepapiers bei der Kabinettssitzung, immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sein. Übergangsfristen für andere Erneuerbare-Energien-Anlagen sind in dem Papier nicht explizit genannt.

Ehrgeiziger Zeitplan

Auch der weitere Zeitplan von Gabriel ist ehrgeizig. Bei der Sitzung am 9. April will er die EEG-Novelle vom Kabinett beschließen lassen, wie aus dem Papier hervorgeht. Ende Juni soll dann der Bundestag die Änderungen beraten und beschließen. Für den 11. Juli sei die Abstimmung in der Länderkammer vorgesehen. Zum 1. August sollen die Änderungen dann bereits in Kraft treten. Im ZDF verteidigte Gabriel am Sonntag seine EEG-Reformpläne. Er wolle damit den Strompreisanstieg abbremsen. Es werde auch weiterhin eine Erhöhung der Energiepreise geben, aber diese sollte nicht mehr so stark wie in den vergangenen Jahren ausfallen, so der Minister. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.