E3/DC legt eigene Speicherförderung auf

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pv magazine: Was ist der Grund dafür, denn immerhin gibt es ja mittlerweile auch wieder eine KfW-Förderung für Photovoltaik-Batteriespeicher?

Andreas Piepenbrink (Foto): Das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es offensichtlich, den deutschen Photovoltaik-Markt noch weiter zurückzufahren. Der Zubau ist weiterhin rückläufig – also noch weniger als die 1.4 Gigawatt in 2015 sind zu erwarten. Der Gewerbesektor wird extremst durch volle EEG-Umlagen auf Eigenstrom erschwert. Der Speicher ist zudem bislang mit doppelten Netzentgelten belegt, wenn er im Netz betrieben wird, das heißt man möchte keine Speicher für netzdienlichen Betrieb. Förderungen wie das neue KfW 275 Programm dienen auch dazu, den Verkauf auf PV Kleinstanlagen zu reduzieren und den Stromverkauf fast komplett zu unterbinden. Damit ist kein wirtschaftlicher Betrieb im Einfamilienhaus möglich, da 20 Prozent der Einspeisung verloren gehen. Es sollen also nur noch Kleinstanlagen verkauft werden? E3/DC möchte dazu eine Alternative bieten.

Was versprechen Sie sich von Ihrer eigenen Förderung?

Einfachheit und Transparenz und weniger Verwaltungsaufwand bei Installateuren und Privatkunden. Weiterhin einen deutlichen Ertragsvorteil und günstigere Bezugspreise für die Installateure. Der Ertragsvorteil beträgt tatsächlich 20 Prozent der Erzeugung in Form der Einspeisevergütung. Das heißt, eine Wetterprognose kann im Idealfall an maximal 40 Tagen im Jahr maximal die Speichergröße, sagen wir von 5 Kilowattstunden auffangen. Das wären dann insgesamt 200 Kilowattstunden. Bei einer 8-Kilowatt-Anlage gehen aber 20 Prozent, also 1600 Kilowattstunden minus die Wetterprognose, dann 1400 Kilowattstunden verloren. Auf 20 Jahre gerechnet sind das 28000 Kilowattstunden und mit 0,126 Euro Einspeisevergütung multipliziert, sind das somit 3528 Euro. Bei 10 oder 12 Kilowatt-Anlagen deutlich mehr, auch bei größeren Stromverbräuchen. Ich will bei dieser Gelegenheit sagen, dass E3/DC für alle System Wetterprognose kostenlos bereitstellt und diese einwandfrei funktioniert. Aber Wetterprognosen und der schaltbare Eigenverbrauch kann keine Abregelung um 20 Prozent ersetzen. Größere Anlagen, das heißt größer als 5 Kilowattpeak werden aber auch für gute Eigenstromquoten und für mehr Unabhängigkeit benötigt, insbesondere im Winter und im Übergang. Die KfW-Förderung dagegen führt unweigerlich zu kleineren Anlagen, weniger CO2-Einsparung und weniger umweltfreundlicher Energie im Netz.

Wie sehen die Konditionen für Ihre Förderung aus?

Unsere Konditionen sind abhängig von Größe und Art des Systems. Für unsere kleinen einphasigen Batteriespeichersysteme „S10 MINI“ mit 4,6 Kilowattstunden bieten wir einen Zuschuss von 1000 Euro an. Wir liegen damit in der Nähe von Samsung 5.5 und bieten aber ein Premiumgerät mit komplettem Energiemanagement, bieten Erweiterbarkeit und eine integrierte Notstromversorgung. Mit steigender Leistung der Geräte geht das dann stufenweise hoch bis auf 1600 Euro. Für unsere dreiphasigen Systeme „S10 E“ reicht die Förderung von 600 bis 1300 Euro – wieder abhängig von der Größe des Speichers (genaue Zuschüsse siehe Grafik von E3/DC).

Wie hoch ist der Zuschuss prozentual zu den Investitionskosten für die Kunden?

Wir veröffentlichen ja keine Preise der Installateure. Die Zuschüsse liegen im Bereich von 10 bis 15 Prozent der Bezugspreise für die Installateure, sind also wesentlich.

Ist ihre Förderung befristet?

Aktuell bis zum 30.6.2016, allerdings planen wir nicht, die Förderung einzustellen.

Welche Vorteile haben die Kunden, wenn Sie die E3/DC-Förderung in Anspruch nehmen und wo liegt sie im Vergleich zur KfW-Förderung bezogen auf die Summe?

Es gibt verschiedene Vorteile der E3/DC-Förderung. So bieten wir einen Zuschuss von bis zu 1600 Euro und dazu einen Mehrertrag von bis zu 4000 Euro, da die Photovoltaik-Anlagen nicht auf 50 Prozent, sondern nur auf 70 Prozent abgeregelt werden. Für die Kunden gibt es bei unserer Förderung keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Anträge. Sie brauchen keinen Kleinkredit für den Tiligungszuschuss und müssen ihre Daten nicht auf 20 Jahre gegenüber staatlichen Stellen offenlegen. Die Vorteile der KfW-Förderung sind, dass sie einen Zuschuss bis zu 2500 Euro gewährt, der allerdings im nächsten Jahr schon auf die Hälfte sinkt und damit ist die KfW Förderung aktueller Fassung spätestens in einem Jahr unwirksam.

Kommt die Förderung einer vorübergehenden Preissenkung ihrer E3/DC-Speicher gleich?

Aus Sicht der Installateure – ja. Dem Privatkunden wird die Förderung auf seiner Rechnung ausgewiesen.

Welche Garantie bieten Sie ihren Kunden an?

Wir geben zehn Jahre auf alle Teile inklusiv kostenlosem Service. Die wenigsten Hersteller bieten auch keine Garantie auf die Batterieelektronik wie E3/DC.

Ist dies auch eine Reaktion auf die relativ unklare Formulierung in der Richtlinie zur KfW-Speicherförderung?

Ja, definitiv. Im Garantiefall der KfW Förderung hat der Privatkunde keinerlei Kalkulationsgrundlage für den sogenannten Zeitersatzwert. Erstens ist das Batteriesystem in den seltensten Fällen in Euro ausgewiesen, noch ist definiert, wie denn der (Teil-)Ersatz überhaupt aussieht oder welche anderen Teile noch ersetzt werden können, wenn weder der Batteriewechselrichter noch die Ersatzbatterien kompatibel sind. Die Entwicklung der Batteriesysteme schreitet sehr schnell fort und die Batterien in zehn Jahren sehen anders aus. Viele Hersteller wird nach Ansicht der E3/DC dann nicht mehr geben.

Ist Ihre Förderung mit der KfW-Förderung kombinierbar oder muss sich der Kunde entscheiden?

Wir möchten das nicht, da wir die Kunden gerne von der KfW Förderung, das heißt von der staatlichen Förderung wegbringen wollen. E3/DC kann aber nicht verbieten, dass beide Förderungen in Anspruch genommen werden.

Die Fragen stellte Sandra Enkhardt.

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