Das neue französische Energiewendegesetz im Überblick

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Vor knapp einem Jahr präsentierte die französische Umwelt- und Energieministerin Ségolène Royal den Entwurf für ein Energiewendegesetz, das Projet de loi de programmation pour la transition énergétique pour la croissance verte (PLTE), vor. Am Mittwoch hat die französische Nationalversammlung das Energiewendegesetz nun definitiv verabschiedet, mit rund 1000 Änderungen im Vergleich zur Originalfassung. Bevor es im September 2015 offiziell verkündet wird, wird noch eine Prüfung durch das französische Verfassungsgericht erfolgen, erklärt das Deutsch-französische Büro für erneuerbare Energien (DFBEE) auf Anfrage von pv magazine.

Das umfangreiche Gesetz mit 66 Artikeln und mehr als 200 Seiten formuliert überwiegend allgemeine energiepolitische Ziele. Festgelegt wurden zum Beispiel der Ausbau der erneuerbaren Energien, eine Absenkung des Anteils an Atomenergie und Energie aus fossilen Kraftwerken und eine gemeinsame Gestaltungsmacht von Bürgern, Unternehmen, Gebietskörperschaften und Staat.

Die wichtigsten Punkte im französischen Energiewendegesetz:

  • Erneuerbare Energien sollen bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 40 Prozent an der Stromerzeugung und 32 Prozent am Endenergieverbrauch ausmachen.
  • Der Atomstrom-Anteil am Strommix soll von heute 75 Prozent auf 50 Prozent im Jahr 2025 gesenkt werden. Die Gesamtleistung des Atomkraftwerkparks soll die aktuell installierte Leistung von 63,2 Gigawatt nicht mehr überschreiten. Neue Leistung darf also nur installiert werden, wenn vorhandene Kapazitäten abgeschaltet werden.
  • Der fossile Anteil am Endenergieverbrauch soll bis 2030 um 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2012 reduziert werden.
  • Der Endenergieverbrauch soll bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent Prozent im Vergleich zum Jahr 2012 gesenkt werden.
  • Die Treibhausgasemissionen Frankreichs sollen bis 2030 um 40 Prozent und bis 2050 auf ein Viertel des Ausstoßes von 1990 reduziert werden.
  • Ein Fonds „Sonderfinanzierung Energiewende“ soll durch das staatliche Finanzinstitut Caisse des Dépôts et Consignations (CDC) vorfinanziert werden.
  • Rund vier Millionen einkommensschwache Haushalte sollen durch die Einführungen eines sogenannten Energieschecks finanziell bei der Begleichung ihrer Energierechnungen unterstützt werden.
  • Lokale Erneuerbarer-Energie-Projekte von Bürgern und Gebietskörperschaften soll die Möglichkeit einer Finanzierung eingeräumt werden.

Der grobe Rahmen, den das Gesetz nun vorgibt, muss in den kommenden Monaten durch einzelne Ausführungsbestimmungen der Regierung konkretisiert werden. In der jährlichen Programmplanung klärt sich dann, welche Ausbauziele und Fördermaßnahmen für welche Energieformen vorgesehen sind, erklärt Nils Eckardt, Referent für Solarenergie beim DFBEE. Die erste Programmplanung dieser Art, die die konkreten Vorgaben für den Zeitraum von 2016 bis 2023 festhält, befindet sich seit März 2015 in der Ausarbeitung und soll in den nächsten Monaten fertiggestellt werden. Eine Verabschiedung dieser Planung sei bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen.

Für sogenannte "ausgereifte Technologieformen" soll zum Beispiel ab dem 1. Januar 2016 eine Umstellung auf die Direktvermarktung erfolgen, sagt Eckardt. Das werde dann sehr wahrscheinlich auch die Windkraft und die Photovoltaik betreffen. Es werde auch über die Einführung einer Marktprämie für die Direktvermarktung ähnlich wie in Deutschland nachgedacht. Festgelegt sei das alles aber noch nicht. Am Montag wird das DFBEE einen ausführlichen Bericht zum neuen Gesetz veröffentlichen. (Mirco Sieg)

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