Bundeswirtschaftsministerium legt aktualisiertes EEG-Eckpunktepapier vor

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Montag ein aktualisiertes EEG-Eckpunktepapier für die in diesem Jahr anstehende Novellierung des Gesetzes veröffentlicht. Das darin vorgesehene Design für Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen „orientiert sich sehr eng“ an jenem der derzeit laufenden Pilotverfahren. Weithin ist die Erhöhung der Bagatellgrenze auf ein Megawatt enthalten, dafür sollen aber künftig Dachanlagen und Solarparks in einer gemeinsamen Ausschreibung bezuschlagt werden. Die Flächenkulisse der Pilotausschreibungen solle nicht geändert werden, heißt es in dem Papier weiter. So könnten Freiflächenanlagen auf Seitenrandstreifen, Konversionsflächen, versiegelten Flächen, Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie jährlich zehn Ackerflächen in benachteiligten Gebieten eine Förderlizenz erhalten. Auch Anlagen auf baulichen Anlagen sollen künftig für die Ausschreibungen zugelassen werden. Die Leistungsgrenze bleibe bei zehn Megawatt.

Leichte Anpassungen soll es bei den Ausschreibungsterminen geben – sie sollen ab 2018 jeweils am 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober stattfinden. Dies hatte die Bundesnetzagentur vorgeschlagen und scheint nun von dem Ministerium aufgegriffen zu werden. Das Ausschreibungsvolumen für große Photovoltaik-Anlagen solle mit Blick auf die Einhaltung des Zubaukorridors auf jährlich 500 Megawatt erhöht werden. Die Steigerung begründet das Ministerium mit der Erweiterung der Flächenkulisse sowie die Einbeziehung von Dachanlagen in das Verfahren. Die Erstsicherheit solle zudem leicht erhöht werden gegenüber den Pilot-Ausschreibungen. Alle anderen Kriterien sollten nicht geändert werden, wie aus der Veröffentlichung des Ministeriums hervorgeht. Allerdings soll der Degressionsmechanismus für die Solarförderung noch etwas angepasst werden. So solle der Betrachtungszeitraum von zwölf auf sechs Monate verringert werden. Wenn der Zubau dann hochgerechnet auf ein Jahr unterhalb von 2000 Megawatt liege, solle die Degression schneller sinken, heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium.

In dem aktualisierten EEG-Eckpunktepapier, in dem vor allem auch das Ausschreibungsverfahren für Windkraftanlagen präzisiert wurde, ist nun auch noch ein Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt einbezogen. Sonderregelungen soll es demnach aber zunächst nur für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen von Windparks an Land geben. Beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält man diese aber für nicht passend. So sei die Definition des Ministeriums für Bürgerenergiegesellschaften „realitätsfern“. „Ausschreibungen sind grundsätzlich ungeeignet, eine breite Beteiligung der Bevölkerung zu gewährleisten. Solche Scheinzugeständnisse werden die Probleme nicht beheben. Das Scheitern von Bürgerprojekten ist vorprogrammiert“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. (Sandra Enkhardt)

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