Bundesrat verabschiedet Entschließung für Photovoltaik-Mieterstrommodelle

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Auf Antrag von Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat eine Entschließung zur Unterstützung von Mieterstrommodellen verabschiedet. Die Länderkammer teilte die Einschätzung, dass Mieterstrommodelle „zum Erfolg der Energiewende erheblich beitragen können“. Die Bundesregierung solle daher die im EEG 2017 verankerte Verordnungsermächtigung für Photovoltaik-Mieterstrommodelle zeitnah umsetzen, heißt es in der am Freitag verabschiedeten Entschließung. „Um PV-Mieterstrommodellen eine wirtschaftliche Perspektive zu geben, müssen der Direktverbrauch dem Eigenverbrauch wirtschaftlich gleichgestellt und regulatorische Hemmnisse beseitigt werden.“ Dabei sollten „eine Vielzahl von Betreibermodellen“ zugelassen werden, um den Mietern die finanzielle Teilhabe möglich attraktiv zu gestalten. Mieter müssten aber weiterhin ihren Stromanbieter frei wählen können. Zudem könnten Unternehmen mit Mieterstrommodellen ihr Angebotsportfolio erweitern. Es entstünden „dringend benötigte Geschäftsmodelle“. Neben der Gleichstellung von Photovoltaik-Mieterstrom und Eigenverbrauch fordert der Bundesrat in seiner Entschließung, auch „die Beseitigung von Hemmnissen im Gewerbe- und Körperschaftssteuerrecht zu prüfen“.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Februar dieEckpunkte für einen Gesetzentwurf zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen erarbeitet. Ziel sei es, diesen noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die Grünen haben aber erhebliche Zweifel, dass der Bundesregierung dies gelingen wird. In den Eckpunkten – ist anders als bislang vorgesehen – nicht die Gleichstellung mit dem Eigenverbrauch vorgesehen. So sollen bei Photovoltaik-Mieterstrommodellen auch künftig 100 Prozent EEG-Umlage auf den Solarstrom anfallen. Allerdings soll es eine direkte Förderung geben. Je nach Größe der Photovoltaik-Anlage soll die Vergütung des Mieterstroms zwischen 2,21 und 3,81 Cent pro Kilowattstunde betragen. (Sandra Enkhardt)

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