Bundesrat stimmt für EEG-Reform

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Der Bundesrat hat am Freitag die EEG-Reform durchgewunken. Die Länder verzichteten auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat, um noch Änderungen  zu erreichen. Eine entsprechende Empfehlung hatten zuvor auch die Ausschüsse des Bundesrates gegeben.

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) monierte in der Debatte den Zeitdruck, den die Bundesregierung bei der Novellierung ausgeübt habe. Er bedauerte, dass nur wenige vom Bundesrat im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens angemahnten Änderungen vom Bundestag übernommen worden seien. Wie auch Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) richtete auch Remmel den Blick nach vorn und auf die weiteren Reformen. Lieberknecht sprach bereits von einem EEG 3.0. Neben der Weiterentwicklung des EEG gehe es nun auch darum, das Strommarktdesign anzupassen, sagte Remmel.

Christine Haderthauer (CSU) sieht mit der EEG-Novelle den Strompreisanstieg gestoppt. Sie betonte, die Verdienste Bayerns bei den Verhandlungen: etwa die Öffnungsklausel bei der Windkraft oder den Erhalt der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage. Haderthauer plädierte zugleich für die baldige Einführung von Kapazitätsmärkten. Stefan Wenzel, Grünen-Umweltminister in Niedersachsen, kritisierte hingegen, dass mit der EEG-Reform die eigentlichen Probleme im Zuge der Energiewende nicht angegangen worden seien. Die Entlastung der Verbraucher bei der EEG-Umlage sei minimal, sagte Wenzel. Er hätte sich ein breiten gesellschaftlichen Diskurs über Energiewende und Klimaschutz gewünscht.

„Die EEG-Reform zeigt Licht und Schatten“, sagte er in der Debatte. Er lobte die Nachbesserungen, die die Länder im Zuge der Novellierung noch erreicht hätten, etwa die leichte Rücknahme der Degression bei der Photovoltaik. Wenzel mahnte aber an, dass die Bürgerenergiewende nicht abgewürgt werden dürfe. Zudem hätte sich Niedersachsen auch eine Anhebung der Bagatellgrenze bei der Belastung des Eigenverbrauchs gewünscht. Die Länder hätten sich mit ihrer Forderung, bei Erneuerbaren-Anlagen nur 15 Prozent EEG-Umlage bei Eigenverbrauch zu erheben, nicht durchsetzen können.

Eine konträre Haltung nahm der Freistaat Sachsen in der Debatte ein. Sven Morlok (FDP), Wirtschaftsminister aus Sachsen, kritisierte den Gesetzentwurf als „Stückwerk“ und „Reförmchen“. Es gebe nur „zaghafte Schritte in Richtung Kosteneffizienz“, sagte er weiter. Aus Morloks Sicht ist die Novelle durch die Länderforderungen nicht verbessert worden. Zudem hätte zeitgleich eine Reform der Stromsteuer angegangen werden müssen, um eine Entlastung der Verbraucher zu erreichen, so Morlok.  

Zum Ende der Debatte trat die parlamentarische Staatssekretärin des Bundeswirtschaftsministeriums, Brigitte Zypries (SPD), vor die Länderkammer und verteidigte nochmals die Ausgestaltung der EEG-Reform. „Das EEG war ein exellentes Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien. Aber die Zeit, wo wir die Erneuerbaren fördern müssen, neigt sich dem Ende zu“, sagte Zypries. Die Reform sei der erste Schritt, um der geänderten Rolle der Erneuerbaren Rechnung zu tragen. Zypries dankte den Ländern für die konstruktive Unterstützung bei den Verhandlungen. Die nun verabschiedete Reform entspreche im Wesentlichen den Vereinbarungen, die auf einem Sondergipfel zwischen Bund und Ländern am 1. April im Kanzleramt vereinbart worden seien. Sie sagte den Ländern auch Unterstützung bei der Umsetzung der Novelle zu.

Die EEG-Reform kann nun am 1. August in Kraft treten, sofern die EU-Kommission final grünes Licht gibt. Am 23. Juli wird auch die Bestätigung der Notifizierung der Novelle durch die EU-Kommission erwartet, wie Zypries am Ende der Debatte betonte. (Sandra Enkhardt)

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