Bundesnetzagentur startet Konsultation zu Eigenverbrauchs-Leitfaden

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Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die Konsultationen des Entwurfs eines Leitfadens zur Auslegung der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger nach Artikel 61 EEG gestartet. Seit der EEG-Novelle vom August 2014 wird der Eigenverbrauch mit einer anteiligen EEG-Umlage belastet. Bei Photovoltaik-Anlagen ist dabei eine Bagatellgrenze bei zehn Kilowatt eingezogen worden. Betreiber kleinerer Photovoltaik-Anlagen müssen daher keine anteilige EEG-Umlage auf den selbstverbrauchten Solarstrom zahlen. Dennoch gibt es bei der Regelung noch offene Fragen. "Unser Leitfaden wird in seiner Detailtiefe einen Beitrag zur Schaffung von Rechtsklarheit in den vielfältigen Fallgestaltungen der Eigenversorgung, wie zum Beispiel den Regelungen zur Modernisierung von Bestandsanlagen leisten", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Bei der Neugestaltung der Regelungen zur Eigenversorgung hat der Gesetzgeber sorgsam darauf geachtet, keine zulässigen Geschäftsmodelle rückwirkend zu belasten." Dennoch dürfe es nicht sein, dass durch den Eigenverbrauch immer wieder Verbraucher die Kosten der Energiewende schultern müssten, so Homann weiter.

Die im EEG verankerten Regelungen sei komplex, weshalb der Leitfaden sowohl den Netzbetreibern als auch den Eigenversorgern eine Orientierung gebe, welche Konstellationen nach der neuen Rechtslage dem Eigenversorgungsprivileg unterfallen und welche Melde- und Mitteilungspflichten bestehen, heißt es bei der Bundesnetzagentur weiter. Es seien sowohl Aussagen zu den grundlegenden gesetzlichen Weichenstellungen als auch zu vielen Einzelfragen enthalten. Bis zum 20. November könnten nun Stellungnahmen zum Leitfaden-Entwurf abgegeben werden. Nach deren Auswertung wolle die Bundesnetzagentur die die endgültige Version des Leitfadens zur Eigenversorgung auf ihrer Internetseite veröffentlichen. (Sandra Enkhardt)

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