Bundesnetzagentur gibt erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bekannt

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Die Bundesnetzagentur hat fristgerecht die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich bekannt gemacht. Als Termin ist der 15. April festgesetzt – sechs bis acht Wochen vorher muss die Behörde die Bekanntmachung veröffentlichen. Die Gebote können nun bis Mitte April bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Das Volumen für die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegt in der ersten Runde bei 150 Megawatt. Das Höchstgebot darf 11,29 Cent je Kilowattstunde nicht überschreiten. Den Geboten müssen jeweils Angaben und Unterlagen zu den Flächen beigefügt werden, auf denen die Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet werden sollen. Förderfähig sind Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 Kilowatt und zehn Megawatt. Die Gebote müssen eine bestimmte Förderhöhe in Cent pro Kilowattstunde für den erzeugten Strom der Anlage und auf die Anlagengröße in Kilowatt beziehen. In der ersten Runde wird der Zuschlag dann nach dem pay-as-bid-Verfahren erteilt. Dies bedeutet, das Angebot mit der niedrigsten Förderhöhe erhält den Zuschlag und dann wird aufsteigend genehmigt, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde ausgeschöpft ist. Es sind von 2015 bis 2017 jeweils drei Ausschreibungsrunden pro Jahr geplant. Die nächsten Termine sind dann 1. August und 1. Dezember.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, spricht von einem neuen Kapitel bei der Förderung erneuerbarer Energien. „Die Förderung wird von einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt. Die Bundesnetzagentur wird genau darauf achten, dass die Bieter die Spielregeln einhalten. Wir sind zuversichtlich, dass sich die bisherige Akteursvielfalt in den Geboten wiederspiegelt", sagt Homann. Die Bundesregierung will mit den Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen Erfahrungen für eine generelle Umstellung der Förderung sammeln. Diese soll nach dem Willen der Politik spätestens 2017 erfolgen. "Es gilt, die im Pilotverfahren gewonnenen Erkenntnisse umfassend zu bewerten und klug weiterzuentwickeln", sagt Homann dazu.

Mit der Bekanntmachung der ersten Ausschreibung steht nun auch fest, dass die bisherige Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen am 1.September ausläuft. In der ersten Version der Bekanntmachung hieß es noch 25. September. Dies war allerdings ein Fehler, den die Bundesnetzagentur nun behoben hat. Nach Ende der Übergangsfrist ist eine finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur noch über die Teilnahme an Ausschreibungen möglich, heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Bis dahin haben Anlagenbetreiber auch die Möglichkeit, ihre Solarparks anzuschließen und eine Förderung über die verpflichtende Direktvermarktung zu erhalten. Im März liegt die festgesetzte Erlösobergrenze bei diesem Marktprämienmodell bei 9,05 Cent je Kilowattstunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis zehn Megawatt Leistung. Die Direktvermarktung ist derzeit verpflichtet bei allen Anlagen bei 500 Kilowatt Leistung. (Sandra Enkhardt)

Mehr Informationen zu den Ausschreibungen sowie wichtige Antworten auf praktische Fragen finden Sie auch in unserer kommenden Printausgabe. Sie erscheint am 2. März.Sichern Sie sich bereits jetzt ihr Abo.Weitere Informationen zur aktuellen Ausschreibungsrunde finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

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