BMWi legt Gesetzentwurf für Photovoltaik-Mieterstrom vor

Teilen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Gesetzentwurf für die Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen vorgelegt. Analog zu denveröffentlichten Eckpunkten ist weiterhin eine direkte Vergütung vorgesehen. Der Mieterstromzuschlag solle sich so weiterhin durch einen Abschlag der Vergütung auf eingespeisten Solarstrom von 8,5 Cent pro Kilowattstunde berechnen. Demnach werde er je nach Größe der Photovoltaik-Anlage bei 2,21 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde liegen. Gefördert werden nach dem Entwurf Mieterstrommodelle mit Photovoltaik-Anlage bis 100 Kilowatt Leistung. Eine Deckelung auf 500 Megawatt pro Jahr ist ebenfalls im Entwurf enthalten. Wenn die Grenze in einem Jahr überschritten werden sollte, werde die überschüssige Menge vom Kontingent des Folgejahres abgezogen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte den Gesetzentwurf als Vorstoß in die richtige Richtung, drängte aber zugleich auf Nachbesserungen. So müssten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung bei Mieterstrommodellen von den Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Nach Ansicht des BSW-Solar wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten ansonsten nicht verhältnismäßig. Zudem sei die Beschränkung „nicht nachvollziehbar“, warum Photovoltaik-Mieterstrom nur förderwürdig sei, wenn Erzeugung und Verbrauch im gleichen Gebäude, nicht aber in direkter Nachbarschaft, stattfänden. Mieter sollten auch vom Dach des Vermieters eines benachbarten Gebäudeensembles mit Solarstrom versorgt werden können, wenn das öffentliche Stromnetz nicht genutzt werde, und dafür eine Vergütung erhalten, fordert der BSW-Solar.

Auch das „Summenzählermodell“ – als ein in der Praxis bereits erprobtes Messverfahren – sollte für die Abrechnung von Mieterstrommodellen verpflichtend vorgeschrieben werden. Nach Ansicht des Verbands dürfe die Entscheidung über den Einsatz des vereinfachten Messverfahrens nicht von den Verteilnetzbetreibern oder grundzuständigen Messbetreibern abhängig gemacht werden. Zudem müsste sichergestellt werden, dass die Wohnungsunternehmen durch die Versorgung mit Ökostrom ihre Steuerprivilegien nicht verlieren.

Der offizielle Zeitplan des Bundeswirtschaftsministeriums sieht eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode vor. Allerdings wird die Zeit knapp. Eine beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission ist nach dem Entwurf ebenfalls noch erforderlich. Enthalten ist dort auch, dass die Förderung für Photovoltaik-Mieterstrom nicht rückwirkend gezahlt werden wird, sondern erst mit dem Tag des Inkrafttretens.

Der BSW-Solar erwartet mit der neuen Regelung, dass Mieter endlich stärker an der Energiewende in Deutschland teilhaben könnten. Zudem könnten Stadtwerke Photovoltaik-Mieterstrommodelle als Möglichkeit zur Kundenbindung entdeckten. „Das Mieterstromgesetz kann dafür sorgen, dass die Akzeptanz für die Energiewende nicht nur bei Millionen von Mietern, sondern auch bei der Energie- und Wohnungswirtschaft weiter steigt. Sie alle können mit Hilfe lokal erzeugten Mieterstroms auch finanziell von der Energiewende profitieren“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Es ist höchste Zeit, dass auch Mieter von preiswerten Solarstromangeboten profitieren können. Lokal erzeugter Solarstrom schont das Klima und verringert den Bedarf an neuen Stromleitungen.“

Die Einschätzung des BSW-Solar wird in weiten Teil auch von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen geteilt. „Die Öffnung des Strommarktes für Mieterstrom ist überfällig. Die Regierung hat diesen wichtigen Treiber für die Energiewende in der Stadt viel zu lange blockiert", erklärte deren energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden auf Anfrage von pv magazine. Allerdings müsse der Gesetzentwurf nachgebessert werden, weil er zu viel Bürokratie für Photovoltaik-Mieterstrommodelle bedeuten würde. "Alle Anlagen mit einer Leistung von weniger als zehn Kilowatt von den bürokratischen Lieferantenpflichten zu befreien", fordern daher die Grünen. Damit sich wirklich alle an der Energiewende beteiligen könnten, seien "einfache Regeln und echter Rückenwind für Mieterstrommodelle“ notwendig. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.