BEE: EEG ist keine Beihilfe

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Das EEG ist nach geltendem EU-Recht keine Beihilfe. Dies betont nun der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) im Zuge des drohenden Beihilfeverfahrens wegen der Ausnahmeregelungen für energieintensive Industrien bei der EEG-Umlage. Der Europäische Gerichtshof habe im März 2001 festgestellt, dass es sich beim EEG nicht um eine Beihilfe handele. Die EU-Kommission habe sich dieser Wertung 2002 angeschlossen. Ohne materielle Änderungen des Gesetzes, über das in Deutschland Photovoltaik, Windkraft, Biomasse und andere Erneuerbare gefördert werden, versuche die EU-Kommission nun aber, es als Beihilfe zu deklarieren. Ziel sei es wohl, direkten Einfluss auf die Energiepolitik eines Mitgliedsstaates zu nehmen, so die Vermutung des Verbands. „Das deutsche Einspeiserecht wurde in 22 Jahren immer wieder vor Gericht angegriffen und wurde stets bestätigt“, erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk.

Der Verband weist ausdrücklich daraufhin, dass die kritisierten Regelungen des EEG den Europäischen Richtlinien für erneuerbare Energien entsprächen. „Anstatt Investoren durch diesen ungerechtfertigten Angriff auf das ganze EEG zu verunsichern und damit die Energiewende zu behindern, sollte die Kommission Wächter darüber sein, dass ihre eigenen Richtlinien umgesetzt werden“, so Falk weiter.

Andererseits zeigt der BEE Verständnis dafür, dass die EU-Kommission die derzeitigen Industrieprivilegien im EEG kritisch sieht. In Teilbereichen führe sie zu Verzerrungen, heißt es beim BEE. Daher plädiere der Verband dafür, dass künftig nur noch jene Unternehmen bei der Zahlung der EEG-Umlage entlastet würden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zudem sollte eingerechnet werden, dass diese Unternehmen besonders vom niedrigen Börsenstrompreis profitierten, der wiederum auf den Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland zurückzuführen sei. „Deshalb sollte künftig kein Unternehmen weniger EEG-Umlage zahlen, als es durch niedrigere Strompreise einspart. Unternehmen sollten zudem nur dann begünstigt werden, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz nachprüfbar erhöhen“, so die Forderungen des BEE. Der Verband geht davon aus, dass es in den kommenden Monaten zu einer umfassenden Reform der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für die Industrie im EEG kommen wird. Dieser Schritt sei notwendig, damit eine neue Bundesregierung die Sorgen der EU-Kommission entkräften kann und außerdem untermauert, dass das EEG keine Beihilfe darstellt, wie es weiter hieß. (Sandra Enkhardt)

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