Bedenken der EU-Kommission könnten EEG-Reform verzögern

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Der Bundestag soll die EEG-Reform eigentlich Ende der Woche verabschiedet. Noch laufen aber die Verhandlungen und das Bundeswirtschaftsministerium hat den endgültigen Entwurf noch nicht veröffentlicht. Ein Grund dafür sind nach Berichten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ auch Konflikte mit der EU-Kommission in Brüssel. Sie habe neue Bedenken gegen Teile der Reform geltend gemacht, die nun womöglich verschoben und erst nach der Sommerpause verabschiedet werden könnte, heißt es in dem Bericht. Eine Änderung des Zeitplans wollte das zuständige Bundeswirtschaftsministerium aber nicht bestätigen.

Die EU-Kommission kritisiere zwei Punkte an der geplanten Novelle. Im Zentrum stünde dabei die Belastung des Eigenverbrauchs. Dabei geht es nach dem FAZ-Bericht (Freitagausgabe) um die Frage, ob und in welcher Höhe Eigenverbrauch mit der EEG-Umlage belastet werden soll. EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sieht in der Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Anlagen „grundsätzlich einen wettbewerbsschädlichen Staatseingriff“, wie das Blatt schreibt und habe das Bundeswirtschaftsministerium darüber informiert. In der EEG-Novelle ist derzeit vorgesehen den Eigenverbrauch mit 40 Prozent EEG-Umlage zu belasten. Dabei will die Bundesregierung auf eine zunächst vorgesehene Bagatellgrenze von Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung verzichten. Als Reaktion auf die Kritik an der ursprünglich geplante Unterscheidung zwischen Industrie- und allen anderen Anlagen reagierte das Bundeswirtschaftsministerium mit der Angleichung. Im ersten Gesetzentwurf war vorgesehen, Eigenverbrauch aus industriellen Anlagen nur mit 15 Prozent zu belasten, den restlichen Eigenverbrauch aber mit 50 Prozent. Bei den Kleinsterzeugern, die nun ebenfalls zahlen sollen, will die Politik eine Wahlmöglichkeit einführen. Entweder sie bezahlen eine Pauschale pro Kilowatt installierter Leistung oder messen den Eigenverbrauch und zahlen die entsprechende Summe, erfuhr pv magazine aus gut informierten Kreisen. Die Höhe der Pauschale sei aber noch unklar.

Der zweite Kritikpunkt aus Brüssel ist der FAZ zufolge die fehlende Gleichbehandlung von im Ausland und im Inland erzeugten Ökostroms. Die Bundesregierung lehne das Ansinnen ab, den ausländischen Ökostrom nach EEG zu vergüten. Dies könnte aber notwendig werden, wenn demnächst das Urteil am Europäischen Gerichtshof fällt. Dort hatte ein finnischer Windparkbetreiber, der seinen Strom nach Schweden liefert, geklagt, weil er keine Ökostromförderung aus Schweden bekomme. Der Generalanwalt Yves Bot wertet diesen Ausschluss ausländischer Ökostromerzeuger von der nationalen Förderung als Verstoß gegen den freien EU-Warenverkehr, berichtet das Blatt. Das Gericht folgt in seinem Urteil zumeist der Einschätzung des Generalanwalts.

Offenbar will die Bundesregierung aber nicht auf die Bedenken der EU-Wettbewerbskommissars eingehen und hart bleiben, berichtet die FAZ in ihrer aktuellen Ausgabe. Die EU-Kommission könnte daher nach der Verabschiedung das Gesetz erneut prüfen und anfechten. Bereits derzeit läuft ein Beihilfe-Prüfverfahren wegen der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage gegen Deutschland.

Am Wochenende habe es zudem ein Treffen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD gegeben. Dabei sei vereinbart worden, an der modifizierten Eigenverbrauchsbelastung für alle Anlagen festzuhalten. Die Einbeziehung der Bestandsanlagen, wie sie Almunia fordert, wollten die Parteichefs nicht akzeptieren – auch nicht mit einer mehrjährigen Übergangsfrist. Zuvor hatten sich die Regierungsfraktionen weitgehend bei der EEG-Reform noch bei strittigen Punkten geeinigt, wie es weiter hieß. Die verpflichtende Direktvermarktung könnte nun noch schneller kommen. Ab 2015 sollen Anlagen mit mehr als 500 Kilowatt ihren Strom selbst vermarkten; im Jahr danach Betreiber von Anlagen ab 100 Kilowatt. Ab 2017 solle das bisherige Fördermodell dann durch Ausschreibungen ersetzt werden. (Sandra Enkhardt)

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