BDEW kritisiert halbherzige EEG-Reform beim Eigenverbrauch

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Der BDEW-Kongress schien der Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller ein geeignetes Forum für ihre Einschätzung des EEG-Gesetzentwurfs. "Auf nationaler Ebene wurde die Diskussion zur EEG-Novelle in der letzten Zeit zunehmend auf die Privilegierung und Befreiungstatbestände für die EEG-Umlage reduziert. Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nun getroffene Einigung der Regierungsfraktionen einige weitreichende und richtige Weichenstellungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien beinhaltet, sagte sie in Berlin. Als positiv bewertet sie all das, was in der Branche der Erneuerbaren für große Sorgenfalten sorgt. Sie nennt die Regelungen zur verpflichtenden Direktvermarktung, die nun schneller kommen soll, oder die Fernsteuerbarkeit der Erneuerbaren-Energien-Anlagen. „Zudem ist die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe, die zunächst für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen und ab 2017 für alle Erneuerbaren Energien gilt, ein wichtiger Schritt in Richtung Markt- und Systemintegration“, sagt die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Doch anscheinend konnte der BDEW nicht alle seine Interessen in der EEG-Novelle durchsetzen. Es blieben mit den aktuellen Formulierungen noch viele Fragen offen. Auf Unverständnis bei Müller stößt die geänderte Regelung beim Eigenverbrauch. Dies aber aus komplett anderen Beweggründen als etwa beim Bundesverband Solarwirtschaft oder dem Bundesverband Erneuerbare Energie. „Für einen gestuften Übergang für Neuanlagen besteht aus Sicht des BDEW aber keinerlei Notwendigkeit“, erklärt Müller. Es ist geplant zunächst mit einer Belastung von 30 Prozent der EEG-Umlage bis Ende 2015 zu beginnen und dies auf 40 Prozent oder 100 Prozent bis 2017 zu steigern. 40 Prozent gelten für KWK- und Erneuerbare-Energien-Anlagen. Eigenverbrauch aus allen anderen Anlagen soll mit 100 Prozent EEG-Umlage belastet werden. Die stufenweise Einführung sei eine Wettbewerbsverzerrung. Zudem verlangt Müller, dass die Bagatellgrenze von zehn Kilowatt aus dem EEG verschwinden muss. „Diese Bagatellgrenze soll insbesondere der Vermeidung eines u verhältnismäßigen bürokratischen Aufwands dienen. Aus Sicht des BDEW muss auf Bagatellgrenzen verzichtet werden. Für die unterschiedliche Behandlung spricht nichts. Auch das Bürokratie-Argument gilt nicht. Geeignet wäre eine pauschalierte Abrechnung der EEG-Umlage auf Basis der installierten Leistung ohne großen bürokratischen oder technischen Aufwand“, sagt Müller. Daher sei die EEG-Reform beim Eigenverbrauch auch nur „halbherzig umgesetzt“. (Sandra Enkhardt)

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