Agora Energiewende macht Vorschlag für EEG 2.0

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Der Vorschlag der Agora Energiewende soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich vereinfachen. Dadurch sei ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bezahlbaren Kosten für die Verbraucher möglich. Die EEG-Umlage könne mit dem neuen Konzept auf einem Niveau zwischen 6,0 und 6,5 Cent pro Kilowattstunde stabilisiert werden.

Im Folgenden die zwölf Kernelemente der Agora-Vorschlags:

Kosten der Erneuerbaren Energien senken

  • Grundsätzliche Vergütungs-Obergrenze für alle neuen Anlagen aus Erneuerbaren Energien in Höhe von 8,9 Cent/kWh
  • Zubauabhängige Degression der Vergütungssätze
  • Abschaffung von unnötigen Photovoltaik-Ausbaurestriktionen (u.a. Wegfall des 52-GW-PV-Deckels, des Import-Zolls für chinesische PV-Module und der Flächenbeschränkungen)
  • Überarbeitung des Referenzertragsmodells für Wind Onshore Anlagen, um Überförderung an guten Standorten abzubauen
  • Für Wind Offshore-Anlagen ab 2017: Ausschreibung einer Innovationsprämie von maximal 5 Cent/kWh für maximal 500 MW pro Jahr
  • Für steuerbare EE-Anlagen (insbesondere Biomasse): Ausschreibung einer Kapazitätsprämie von maximal 500 EUR/kW für maximal 100 MW pro Jahr

Erneuerbare Energien stärker an den Markt heranführen

  • Konsequente Abschaffung aller Boni für Neuanlagen
  • Verpflichtende Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab einer Größe von 1 MW, Absenkung der Management-Prämie für Altanlagen auf 0,2 Cent/kWh
  • Systemdienlichkeit neuer Anlagen als Voraussetzung

Entsolidarisierung bei der Finanzierung der Energiewende beenden

  • Rückführung der Ausnahmen für die Industrie auf die Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen und energieintensiv sind
  • Beteiligung der bisher befreiten Unternehmen an der EEG-Umlage in Höhe von 0,5 Cent/kWh, da sie in Höhe von ca. 1 Cent/kWh vom Merit-Order-Effekt profitieren
  • Stufenweiser Einbezug der Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ab einer Anlagengröße von 10 kW

Aus Sicht der Agora Energiewende sollten die vergleichsweise teuren Energieformen Biomasse, Offshore-Windkraft und Geothermie "eingeschränkt weiterverfolgt werden, um den Stromverbrauchern keine unnötigen Kosten aufzubürden".

Das in diesem Sinne vereinfachte EEG könne schon mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, meint Rainer Baake, Direktor von Agora Energiewende. "Die Zeit bis 2017 sollte hingegen für einen umfassenden Diskussions- und Gesetzgebungsprozess genutzt werden, um ein neues Strommarktdesign zu erarbeiten, das den Herausforderungen der Energiewende gerecht wird." (Mirco Sieg)

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