Agora Energiewende: EU-Bürgschaftsprogramm könnte Erneuerbare günstiger machen

Teilen

Ein europäisches Bürgschaftsprogramm könnte Agora Energiewende zufolge die Zinsen für Investitionen in erneuerbare Energien auf ein europaweit möglichst niedriges Niveau senken und Strom aus erneuerbaren Quellen deutlich günstiger machen. Der Berliner Think-Tank geht davon aus, dass die von ihm erarbeitete „EU Renewable Energy Cost Reduction Facility“ bis 2030 Stromkunden und Steuerzahler EU-weit um rund 34 Milliarden Euro entlasten könnte.

Der Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund der gemeinsame EU-Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien, deren Anteil am gesamten Energieverbrauch in der Europäischen Union bis 2020 auf 20 Prozent und bis 2030 auf mindestens 27 Prozent steigen soll. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch europäisches Recht verpflichtet, konkrete Beiträge dazu zu leisten. Aus Investorensicht, so der Think-Tank, gleiche Europa allerdings einem Flickenteppich: Unterschiede in den Regulierungsrahmen für erneuerbare Energien und bei den Kreditwürdigkeiten der Mitgliedstaaten würden zu erheblichen Zinsdifferenzen bei der Finanzierung von EE-Anlagen führen. Die Kapitalkosten seien neben den reinen Investitionskosten jedoch entscheidend dafür, was der von den Anlagen produzierte Strom kostet.

„Neben der unterschiedlichen Kreditwürdigkeit der Mitgliedstaaten liegen die Unterschiede bei Erneuerbare-Energien-Anlagen vor allem darin, wie sehr Investoren daran glauben, dass eine heute zugesagte Förderung auch in der Zukunft Bestand hat. Es geht uns letztlich darum, politische Risiken als Kostentreiber auszuschalten“, sagt Matthias Buck, Leiter Europäische Energiepolitik bei Agora Energiewende. Er hat gemeinsam mit dem früheren Investmentbanker Ian Temperton den Vorschlag für die EU Renewable Energy Cost Reduction Facility ausgearbeitet. Elementarer Bestandteil des Programms wären dem Think-Tank zufolge Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU Cost Reduction Facility: In diesen würden Art und Umfang der Projekte vereinbart, die durch das Bürgschaftsprogramm begünstigt werden können, sowie konkrete Verbesserungen der nationalen Regelungsrahmen für erneuerbare Energien festgelegt. Zudem wären Mitgliedstaaten verpflichtet, etwaige Zahlungen des Bürgschaftsprogramms an einzelne Anlagenbetreiber an die EU Cost Reduction Facility zurückzuerstatten. „Die Rückerstattung ist ein wichtiges Element unseres Vorschlags“, sagt Buck. „Dadurch wird ausgeschlossen, dass es zu einer Verschiebung von im Kern politischen Risiken auf andere EU-Mitgliedstaaten kommt.“

Eingeführt werden könnte die EU Renewable Energy Cost Reduction Facility laut Agora Energiewende mit dem Abschluss des EU-Haushalts für die Zeit nach 2020. Die erforderlichen Mittel könnten jedoch auch früher – aus dem bereits laufenden EU-Finanzrahmen, durch die Europäische Investitionsbank oder durch einzelne Mitgliedstaaten – bereitgestellt werden. In diesem Fall könnte die EU Cost Reduction Facility dabei helfen, die 2020-Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen, insbesondere durch sogenannte Kooperationsprojekte im Rahmen der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien. In den kommenden Monaten will Agora Energiewende den Vorschlag für die EU Renewable Energy Cost Reduction Facility mit Regierungsvertretern aus Südosteuropa, EU-Institutionen, Verbänden und Investoren diskutieren und weiterentwickeln. Der Vorschlag ist in englischer Sprache erschienen und stehtauf der Website zum Download bereit. (Petra Hannen)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.