6. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde ohne Nachrückverfahren beendet

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In der sechsten und letzten Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gibt es kein Nachrückverfahren. Auf Nachfrage von pv magazine erklärte ein Sprecher der zuständigen Bundesnetzagentur, dass alle erfolgreichen Bieter die Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt haben. Insgesamt hatte die Bonner Behörde bei der Ausschreibungsrunde mit Stichtag 1. Dezember 27 Zuschläge für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit 162,554 Megawatt verteilt. Das Volumen war leicht erhöht worden, da in der Runde zuvor nur 22 von 25 erfolgreichen Bietern die Zweitsicherheit korrekt hinterlegt hatten. Drei Zuschläge verfielen somit und deren Volumen wurde auf die Runde im Dezember angerechnet. Es war das erste und damit einzige Mal bei den Pilotverfahren, dass nicht alle Bieter fristgerecht die Zweitsicherheit hinterlegten.

An der Aktualisierung des Hintergrundpapiers zur Dezember-Ausschreibung arbeitet die Bundesnetzagentur derzeit noch, wie der Sprecher weiter sagte. Nach der vorläufigen Auswertung lag der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert bei der Ausschreibung im Dezember bei 6,90 Cent pro Kilowattstunde. Erstmals lag er damit unter 7,0 Cent pro Kilowattstunde. Die Spanne der erfolgreichen Gebote reichte nach Angaben der Bundesnetzagentur vom Dezember von 6,26 bis 7,17 Cent pro Kilowattstunde. Insgesamt waren 76 Gebote mit 423 Megawatt eingereicht worden. Nur fünf Gebote waren wegen Fehlern aufgeschlossen worden.

Noch im Dezember hatte die Bundesnetzagentur die erste Photovoltaik-Ausschreibung nach dem EEG 2017 eröffnet. Der Stichtag ist 1. Februar. Insgesamt werden dann Zuschläge für 200 Megawatt verteilt. Dabei konkurrieren erstmals Photovoltaik-Dachanlagen mit Freiflächenanlagen konkurrieren. Nach der seit Januar geltenden Novelle müssen sich alle Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt Leistung nun an den Ausschreibungen beteiligen – bei den Pilotverfahren waren es Freiflächenanlagen ab 200 Kilowatt. (Sandra Enkhardt)

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