43 Zuschläge für PV-Freiflächenanlagen in 3. Ausschreibungsrunde

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In der dritten Runde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat die Bundesnetzagentur 43 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 204 Megawatt bezuschlagt. Darunter befänden sich auch drei Gebote von Privatpersonen, zwei von eingetragenen Genossenschaften und drei von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, teilte die Bonner Behörde am Freitag mit. "Besonders erfreulich ist, dass wir dieses Mal neben Projektentwicklern erstmalig Akteure wie Genossenschaften oder Privatpersonen unmittelbar bezuschlagen konnten", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dies sei der Beleg dafür, dass auch „weniger professionelle Bieter“ bei den Ausschreibungen erfolgreich sein könnten. "Der positive Eindruck der ersten beiden Ausschreibungsrunden hat sich verfestigt: Auch diesmal führt der Wettbewerb zu einem niedrigen Zuschlagswert für die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen", so Homann weiter.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind in der dritten Pilotausschreibung geringfügig weniger Gebote als in den Runden davor eingegangen. Dafür sei aber mengenmäßig mehr geboten worden. Insgesamt habe es bis zum Stichtag 1. Dezember 127 Gebote für die ausgeschriebenen 200 Megawatt gegeben. Mit einem Gesamtvolumen von 562 Megawatt der Projekte war auch die dritte Runde damit deutlich überzeichnet. 13 Gebote mussten der Behörde zufolge ausgeschlossen werden. Grund dafür seien überwiegend individuelle Fehler gewesen.

Den Zuschlagswert, der nach dem uniform-pricing-Modell ermittelt wird, gab die Bundesnetzagentur zunächst noch nicht bekannt. Bei diesem Einheitspreisverfahren erhalten alle Projekte den gebotenen Preis des letzten bezusschlagten Bieters. Dieses Verfahren war bereits in der zweiten Runde angewendet worden und hatte zu strategischen Geboten von 1,0 Cent pro Kilowattstunde geführt. Die erfolgreichen Bieter hätten nun bis zum 5. Januar Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Wenn dies für Projekte mit einer Gesamtmenge von mindestens 30 Megawatt nicht erfolgt, gibt es Anfang Januar ein Nachrückverfahren. Die Bundesnetzagentur wird im Januar dann auch die Höhe des Einheitspreises veröffentlichen. (Sandra Enkhardt)Eine Übersicht der bezuschlagten Gebote finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Mehr zum Thema Ausschreibungen – auch zu den Ergebnissen und Erfahrungen der beiden ersten Runden – können Sie in unseremSpezial nachlesen.

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