3. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde: Alle Bieter hinterlegen Zweitsicherheit

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Die Bundesnetzagentur hat nun die dritte Pilotausschreibung für Photovoltaik ausgewertet. Demnach haben alle erfolgreichen Bieter die Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt. Insgesamt hatte die Behörde 43 Zuschläge für Projekte mit einem Gesamtvolumen von 204,165 Megawatt verteilt. Der Einheitspreis, der sich in dieser Runde nach dem höchsten bezuschlagten Gebot richtet, liegt bei 8,00 Cent pro Kilowattstunde. In dieser Höhe bekommen die Anlagenbetreiber ihren Solarstrom für 20 Jahre vergütet, sofern sie ihre Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den kommenden zwei Jahren und an der angegebenen Stelle realisieren.

Insgesamt waren bei der Bundesnetzagentur in der dritten Ausschreibungsrunde 127 Gebote mit einem Volumen von 562 Megawatt eingegangen. Die ausgeschriebene Photovoltaik-Leistung war damit zweieinhalbfach überzeichnet. Die gebotenen Förderhöhen hätten sich zwischen 0,09 und 10,98 Cent pro Kilowattstunde bewegt. Im Durchschnitt habe der mengengewichtete Gebotswert bei 8,08 Cent pro Kilowattstunde gelegen, heißt es in der Auswertung. Bei den bezuschlagten Projekten liege das Mittel bei 7,55 Cent pro Kilowattstunde. Die Größe für die Photovoltaik-Projekte habe sich zwischen 264 Kilowatt und 10 Megawatt bewegt. Das kleinste erfolgreiche Gebot umfasse ein Projekt mit 499 Kilowatt Leistung. Nur ein Gebot für eine Anlagenerweiterung sei erfolgreich gewesen; die restlichen Zuschläge seien für neue Photovoltaik-Anlagen erteilt worden.

52 Prozent der Gesamtgebotsmenge habe sich auf Anlagen auf Konversionsflächen bezogen. Die meisten Zuschläge sind der Bundesnetzagentur zufolge an Brandenburg und Bayern mit neun gegangen, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit acht erfolgreichen Geboten. Bei der Menge zeigt sich, dass die für Photovoltaik-Projekte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt etwa 115 Megawatt mehr als die Hälfte der ausgeschriebenen Menge auf sich vereinen. In der dritten Runde seien erstmals Projekte im Saarland und Sachsen bezuschlagt worden. Damit habe 2015 jedes Bundesland – Ausnahme die Staatstaaten Berlin, Hamburg, Bremen – wenigstens einen Zuschlag verzeichnen können.

Bei der Akteursvielfalt verzeichnete die Bundesnetzagentur in der dritten Runde erstmals erfolgreice Gebote von drei natürlichen Personen. Daneben hätten auch drei GbRs und zwei eingetragene Genossenschaften einen Zuschlag erhalten.

Insgesamt habe in der dritten Ausschreibungsrunde ein „erheblicher Wettbewerbsdruck“ stattgefunden, so das Fazit der Bundesnetzagentur. Der ermittelte Einheitspreis sei nochmals deutlich gesunken, was ein Indiz dafür sei. Es seien „fast durchgehend niedrigere Gebote“ im Vergleich zur Ausschreibungsrunde davor abgegeben worden. Zudem hätten erneut weniger Gebote ausgeschlossen werden müssen. Die Ausschlussgründe seien dabei vor allem individuelle Fehler gewesen. (Sandra Enkhardt)

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