2. Register für Photovoltaik-Anlagen in Italien ebenfalls nicht ausgeschöpft

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Früher als erwartet hat die italienische Netzbehörde GSE die Liste für das zweite Register des Conto Energia 5 veröffentlicht. Wie Andreas Lutz von New Energy Projects errechnet hat, wird wie bereits beim ersten Register die zur Verfügung stehende Kapazität nicht ausgeschöpft: Von den möglichen 70 Millionen Euro wurden nur 58 Millionen Euro beantragt.

Insgesamt sind Lutz zufolge jetzt 3.690 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 727 Megawatt registriert. 491 Anlagen seien bereits in Betrieb, der große Rest müsse noch gebaut werden. Die meisten Anlagen auf der Liste seien kleiner als 100 Kilowatt. Da es jedoch auch einige Projekte mit vier, fünf oder sogar zehn Megawatt gebe, liege der Durchschnitt bei rund 200 Kilowatt. Außerdem gebe es 79 Photovoltaik-Anlagen, die den Anforderung für eine Eintragung in das Register nicht gerecht würden und daher keinen Anspruch auf Förderung hätten.

Seit der Einführung des Conto Energia V im Sommer 2012 müssen alle Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab zwölf Kilowatt Leistung ihre Systeme registrieren; es gibt jedoch einige Ausnahmeregelungen, die eine Eintragung im Register unnötig machen. Aktuell steht der Zähler der GSE für die Gesamtausgaben der Solarförderung in Italien bei 6,696 Milliarden Euro. Bei einer Gesamtfördersumme von 6,7 Milliarden Euro soll die Förderung auslaufen. Danach wird laut Andreas Lutz folgendermaßen verfahren: Anlagen, die nicht registerpflichtig sind, haben einen Anspruch auf Vergütung nach dem Conto Energia, sofern die Anlage in Betrieb ist und der Antrag innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der 6,7-Milliarden-Grenze gestellt wird. Registerpflichtige Anlagen haben Anspruch auf Vergütung, wenn die Anlage auf der entsprechenden Liste der GSE steht und de Frist für die Inbetriebnahme nicht verfallen ist. Die Veröffentlichung des zweiten Registers bedeutet Lutz zufolge, dass für Investoren, die Projektrechte und fertige Anlagen kaufen möchten, nun wieder mehr Sicherheit besteht, welche Anlagen eine Vergütung erhalten und welche nicht. (Petra Hannen)

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