1. PV-Ausschreibung 2017: Dachanlagen und Ackerflächen außen vor

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Mit dem EEG 2017 gibt es einige Änderungen bei Photovoltaik-Ausschreibungen gegenüber den Pilotverfahren der Vergangenheit. Photovoltaik-Projekte auf Dächern sowie sonstigen baulichen Anlagen sind nun Teil der Ausschreibungen, allerdings erst ab einer Leistung von 750 Kilowatt. In der Runde mit Stichtag 1. Februar war der durchschnittliche Zuschlagswert der erfolgreichen Gebote weiter gesunken und lag bei 6,58 Cent pro Kilowattstunde, wie die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche bereits mitteilte. Nun veröffentlichte sie ein Hintergrundpapier mit den detaillierten Ergebnissen aus der ersten Ausschreibungsrunde nach EEG 2017.

Die 97 Gebote mit 488 Megawatt Gesamtvolumen seien überwiegend für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen und 110 Meter Seitenstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen abgegeben worden; allerdings auch eine Vielzahl für die erstmals zugelassenen sonstigen baulichen Anlagen. Für die Kategorie Aufdachanlage sei dagegen kein Gebot abgegeben worden. Die Kategorie „Ackerflächen in benachteiligten Gebieten“ seien mangels Verordnungen der Bundesländer in dieser Runde nicht zugelassen gewesen, so die Behörde weiter. Ein Gebot für diese Kategorie sei abgegeben worden, musste jedoch ausgeschlossen werden. Bayern und Baden-Württemberg bereiten derzeit entsprechende Verordnungen vor, die noch im Frühjahr verabschiedet werden sollen.

Insgesamt schloss die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben in dieser Runde neun Gebote mit Projekten für 27 Megawatt Gesamtleistung aus. Die Werte für die abgegebenen Gebote hätten sich zwischen 6,00 und 8,86 Cent pro Kilowattstunde bewegt. Der Höchstwert war von der Bundesnetzagentur mit 8,91 Cent pro Kilowattstunde festgelegt worden. Der Mittelwert aus allen Geboten habe 6,87 Cent pro Kilowattstunde betragen. Der höchste noch erfolgreiche Gebotwert lag bei 6,75 Cent pro Kilowattstunde, wie es weiter hieß. Zur Verteilung der 38 Zuschläge mit insgesamt 200,079 Megawatt nach Flächenkategorien hieß es, dass 16 Projekte auf Konversionsflächen, elf auf Seitenstreifen und neun auf sonstigen baulichen Anlagen errichtet werden sollen. Jeweils ein Zuschlag sei für ein Projekt, für das ein Planfeststellungsverfahren nach §38 Satz 1 Baugesetzbuch durchgeführt wurde, und eines mit geändertem Bebauungsplan vor dem 1.1.2010 erteilt worden.

Bei der regionalen Verteilung kamen diesmal besonders Projekte in Ostdeutschland zum Zeug. 78,6 Prozent der Zuschläge für geplante Photovoltaik-Anlagen mit knapp 157,3 Megawatt gingen in die neuen Bundesländer. Brandenburg habe mit zehn die meisten Zuschläge vor Mecklenburg-Vorpommern mit neun. Die beiden Länder zusammen kommen auf mehr als die Hälfte des Ausschreibungsvolumens mit insgesamt mehr als 110 Megawatt. Jeweils sechs Zuschläge seien für Projekte in Sachsen-Anhalt (30,82 Megawatt) und Bayern (22,25 Megawatt) erteilt worden. Baden-Württemberg und Sachsen hätten je zwei Zuschläge erhalten. Jeweils ein erfolgreiches Gebot kam nach Behördenangaben aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Eine gewisse Konzentration war in der ersten Ausschreibung nach EEG 2017 auch bei den erfolgreichen Bietern zu verzeichnen. Mehrere Unternehmen erhielten mehr als einen Zuschlag. Enerparc etwa kam auf zehn erfolgreiche Gebote, Trianel sicherte sich fünf und En Value vier Zuschläge. Bis zum 27. Februar haben die erfolgreichen Bieter nun Zeit, die Zweitsicherheit zu hinterlegen. Nach dem EEG 2017 gibt es keine Nachrückverfahren mehr, egal wie viele oder wenige Bieter dies tun. Allerdings können die verfallenen Zuschlagsmengen in den Folgerunden zusätzlich mit ausgeschrieben werden. Die nächste Photovoltaik-Ausschreibung mit einem Volumen von 200 Megawatt hat den Stichtag 1. Juni. (Sandra Enkhardt)

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