Schweiz gibt neue Mittel für Förderung von Photovoltaik-Anlagen frei

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Der Bundesrat in der Schweiz hat am Mittwoch im Zuge der Revision der Energieverordnung eine Erhöhung des Netzzuschlags für das kommende Jahr um 0,2 auf 1,5 Rappen* pro Kilowattstunde beschlossen. Er ist vergleichbar mit der EEG-Umlage und dient zur Förderung von erneuerbaren Energien und der Gewässersanierung. Die Warteliste von 40.000 Photovoltaik-, Windkraft und Biomasse-Anlagen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) könne trotz der Erhöhung nur unwesentlich abgebaut werden, teilten die Schweizer Behörden weiter mit. Die zusätzlichen Gelder seien vor allem für Projekte bestimmt, die bereits seit längerem über eine Förderzusage verfügten. Neben der KEV werden Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt in der Schweiz seit 2009 auch über Einmalvergütungen gefördert. Diese werde weiterhin ausbezahlt.

Mit der Erhöhung könnten einige neue Anlagen in die KEV aufgenommen werden, hieß es weiter beim Bundesrat. Im Juli erhielten nun 1139 Photovoltaik-, 7 Biomasse-, 19 Kleinwasserkraft- und eine Geothermie-Anlage eine Förderzusage. Die Gesamtsumme für diese Einspeisevergütungen betrage pro Jahr rund 47 Millionen Franken. Die Warteliste für Photovoltaik-Anlagen könne dadurch bis und mit Anmeldedatum vom 8. November 2011 abgebaut werden, so die Schweizer Behörden. Monatlich würden rund 1000 Projekte neu für die KEV angemeldet. Durch den höheren Netzzuschlag werde zudem die Auszahlung von 5000 zusätzlichen Einmalvergütungen an Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ermöglicht. Derzeit zahle der Netzbetreiber Swissgrid monatlich rund 800 Einmalvergütungen aus. Die Wartezeiten würden etwa neun Monate ab Antragstellung betragen.

Die Einnahmen aus dem Netzzuschlag fließen in einen Fonds. 2016 werden sie nach Angaben der Behörden bei rund 740 Millionen Schweizer Franken liegen. Aus dem Fonds werden die KEV, die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an Großverbraucher, die Risikogarantien für Geothermie-Projekte, die Mehrkostenfinanzierung, die Gewässersanierungsmaßnahmen sowie die Vollzugskosten finanziert. Bis Ende März sind über den Netzzuschlagsfonds insgesamt für 10.578 Photovoltaik-Anlagen sowie 31 Windkraft-, 490 Kleinwasserkraft- und 272 Biomasseanlagen Einspeisevergütungen ausbezahlt worden, wie es weiter hieß. 13.238 Photovoltaik-Anlagen sind bis Ende März über die Einmalvergütung finanziert worden. Dabei werden 20 bis 30 Prozent der Investitionskosten erstattet. Die Gesamtsumme für diese Förderung belaufe sich auf 138 Millionen Schweizer Franken.

Derzeit berät das Parlament in der Schweiz auch über die Energiestrategie 2050. Darin ist eine Erhöhung, aber auch Deckelung des Netzzuschlags bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde vorgesehen. Diese weitere Steigerung könnte aber frühestens 2018 kommen. Mit dieser Erhöhung könnten dann weitere Anlagen von der Warteliste gefördert werden. Klar ist aber bereits, dass ein vollständiger Abbau der Warteliste kaum machbar scheint. Betreibern von Photovoltaik-Anlagen wird daher auch empfohlen, auf die Einmalvergütung auszuweichen.

Der Schweizer Photovoltaik-Verband Swissolar geht davon aus, dass in diesem Jahr die mehr als 300 Megawatt Zubau von 2015 nicht erreicht werden. „Mit weiterer Förderung werden es voraussichtlich etwa 280 Megawatt neu installierte PV-Leistung sehen. Werden keine neuen Mittel frei, wird der Markt voraussichtlich eher unter 200 Megawatt bleiben“, sagt David Stickelberger von Swissolar auf Anfrage von pv magazine bereits im Mai. (Sandra Enkhardt)

*nachträgliche Korrektur: Die Erhöhung erfolgte um 0,2 Rappen, nicht von 0,2 Rappen.

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