Pilotverfahren für Photovoltaik-Ausschreibung soll noch im 1. Quartal starten

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pv magazine: Wann können wir den endgültigen Entwurf für Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächen erwarten?

Margarethe von Oppen: Nach dem, was ich gehört habe, kann es gut sein, dass die Verordnung noch im Februar in Kraft treten wird. Im Moment ist allerdings immer noch umstritten, wie genau die zulässige Flächenkulisse aussehen wird.

Wann rechnen Sie damit, dass die erste Ausschreibungsrunde stattfinden wird?

Auf jeden Fall noch im ersten Quartal 2015. Angestrebt ist auf jeden Fall, den ersten Gebotstermin 1.4.2015 zu halten. Das bedeutet eigentlich, dass die erste Ausschreibung acht Wochen vorher, also am 3. Februar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden muss. Ich könnte mir vorstellen, dass der Termin notfalls etwas nach hinten verschoben werden könnte, so dass sich die Phase zwischen Bekanntmachung der Ausschreibung und Gebotstermin etwas verkürzt.

Für die Vergabe werden zwei verschiedene Modelle diskutiert – das pay-as-bid- und uniform-pricing-Verfahren – welche Vor- und Nachteile habe diese?

Das pay-as-bid-Verfahren soll für den Anlagenbetreiber einfach sein, weil er eben so viel bekommt, wie er geboten hat. Das uniform-pricing hat den Vorteil eines einheitlichen anzulegenden Wertes. Es dürfte im Ergebnis für die Anlagenbetreiber vorteilhafter sein als das pay-as-bid-Verfahren, weil der anzulegende Wert ja für alle der gebotene Höchstpreis ist. Auch die Direktvermarkter dürfte das letztere Verfahren bevorzugen, weil sie sich dann innerhalb eines Ausschreibungszeitraums nicht mit unterschiedlichen Preisen für dasselbe Anlagensegment herumschlagen müssen. Letztlich befinden wir uns aber in einer Testphase. Ein umfassendes Bild der Wirkungen der unterschiedlichen Verfahren wird man sich erst im Anschluss an die Ausschreibungen machen können.

Es wird auch noch über die Aufhebung der Flächenrestriktionen diskutiert. Was ist in diesem Punkt zu erwarten?

Das ist Kaffeesatzleserei. Ich glaube nicht, dass es wieder zu einer vollständigen Aufhebung der Flächenrestriktionen kommt, so wie das im ersten Entwurf der Verordnung vorgesehen war.

Das Interview führte Sandra Enkhardt

Webinar: Melden Sie sich jetzt noch für unser Webinar „Ausschreibungsverfahren für PV-Großkraftwerke“ am Donnerstag, 15. Januar, von 11 bis 12:30 Uhr an. Dort wird Margarethe von Oppen weitere wichtige Fragen rund um das Thema Ausschreibungen klären und beantworten.Melden Sie sich direkt an, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Margarethe von Oppen ist spezialisiert auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien und seit 2001 Partnerin der Rechtsanwaltssozietät Geiser & von Oppen in Berlin. (Foto: Geiser & von Oppen)

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