Monopolkommission für technologieneutrale Ausschreibungen im EEG

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Die Monopolkommission spricht sich in ihrem nun veröffentlichten 179-seitigen Sondergutachten "Energie 2015 – Ein wettbewerbliches Marktdesign für die Energiewende" für technologieneutrale Ausschreibungen im EEG aus. Zugleich begrüßt das Gremium die geplante Mengensteuerung bei Photovoltaik, Windkraft und Biomasse über Ausschreibungen. Allerdings bleibe dieses Modell hinter dem Vorschlag, den die Monopolkommission in ihrem letzten Gutachten gemacht habe, zurück. Dort hatte sie die Einführung eines Quotenmodells nach schwedischem Vorbild zur Förderung von erneuerbaren Energien in Deutschland gefordert. Das jetzt geplante Ausschreibungsmodell bleibe jedoch hinter den Wirkungen des Quotenmodells besonders bei der Technologieneutralität zurück, so die Monopolkommission.

Nach Ansicht der Monopolkommission sollten die geplanten Ausschreibungen im nächsten Schritt auf eine technologieneutrale Steuerung umgestellt werden. Diese technologieneutrale Auktionen würden zu Wettbewerb führen und zum Zuschlag für die kostengünstigsten Erzeugungsanlagen führen. "Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Energiewende von den effizientesten Technologien getragen wird und die Kosten nicht unnötig anwachsen", heißt es in dem Sondergutachten. Damit bestimme dann der Markt, welche Technologie sich durchsetze.

Die Bundesregierung hatte bereits mit dem EEG 2014 die Umstellung auf Ausschreibungen eingeleitet. Derzeit läuft die dritte Runde bei den Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ab 2017 sollen Ausschreibungen die Einspeisetarife weitreichend ersetzen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte dafür auch schon die Eckpunkte veröffentlicht. Länder und Verbände haben mittlerweile ihre Stellungnahmen dazu abgegeben. In dem Vorschlag sind spezifische Ausschreibungen für die einzelnen Technologien geplant. Bei der Photovoltaik soll es separate Auktionen für Freiflächen- und Dachanlagen geben. Nach den ersten zwei Pilotausschreibungen sieht die Monopolkommission zudem eine Überlegenheit des Einheitspreisverfahrens. Das Bundeswirtschaftsministerium präferiert bisher aber das pay-as-bid-Modell.

Die Monopolkommission spricht sich in ihrem Gutachten auch für die Einführung von regionalen Strompreiskomponenten aus. Mit dieser Maßnahme könnte ein Teil des Netzausbaus überflüssig werden. Mit regionalen Preiskomponenten "könnte der Bedarf an Netzausbau potenziell dadurch reduziert werden, dass Erzeuger bei der Standortwahl für neue Kraftwerke den durch sie verursachten Netzausbau in ihren Entscheidungsprozess mit einbeziehen und Kraftwerke vermehrt in der Nähe von Lastzentren ansiedeln", heißt es im Sondergutachten. Dies würde auch einer Konzentration der einzelnen Technologien, wie Photovoltaik-Anlagen in Süddeutschland, entgegenwirken. (Sandra Enkhardt)

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