Das Europäische Parlament hat den Net-Zero Industry Act verabschiedet, der nun vom Europäischen Rat formell angenommen werden muss, um Gesetz zu werden. Der European Solar Manufacturing Council hat die Entscheidung begrüßt und erklärt, dass damit „grünes Licht für die Beschaffung nachhaltiger, in Europa hergestellter Solarmodule gegeben wird“.
In dem von der EU geförderten Forschungsprojekt ist ein Demonstrator entwickelt worden. Großverbraucher sollen damit kritische Netzzustände flexibel ausgleichen können. In einem bereits gestarteten Folgeprojekt soll die Industrialisierung der Hybrid-Speichersysteme gelingen.
Der Hamburger Energieversorger hat sein Angebot „StromWallet“ weiterentwickelt, um Eigenheimbesitzern Zugang zum Energiemarkt zu verschaffen. Damit, so verspricht das Hamburger Unternehmen, soll sich der Netzbezug um bis zu 89 Prozent reduzieren lassen, gleichzeitig verkürzt sich die Amortisationszeit für die Investition. Für die Nutzung des dynamischen Stromtarifs werden die Privathaushalte auch mit Smart Metern ausgestattet.
Niedrigere Verkaufspreise schlagen auf das Ergebnis des Münchner Konzerns durch. Der Umsatz beim Verkauf von Polysilizium für die Photovoltaik-Industrie blieb um etwa einem Drittel hinter dem Vorjahresergebnis zurück und auch das EBITDA halbierte sich.
Am 25. April 1954 stellten US-Forscher den ersten Prototypen eines nutzbaren Solarmoduls vor. Der Wirkungsgrad lag damals bei etwa sechs Prozent. Seither ist viel passiert.
Nach der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie können Privatpersonen, die sich als Opfer von Umwelt- oder Menschenrechtsverstößen betrachten, vor nationalen Zivilgerichten auf Schadensersatz klagen. Unternehmen, die ihre Verpflichtungen nicht ernst nehmen, droht deshalb absehbar eine Klagewelle.
Mit der Zustimmung der Regierungsfraktionen ist das „Solarpaket“ durch den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie gegangen. Sie verabschiedeten auch den Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz, wogegen jedoch der CDU-Politiker Thomas Heilmann eine Klage in Karlsruhe eingereicht hat.
Weil die Behörden auf dem Reetdach keine Photovoltaik-Anlage genehmigt, installiert ein Ehepaar die Module in ihrem Garten. Der zuständige Verteilnetzbetreiber weigert sich jedoch für den überschüssig eingespeisten Solarstrom eine EEG-Vergütung zu zahlen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Andreas Kleefisch ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar, auch wenn die Rechtsgrundlage in solchen Fällen nicht ganz klar ist.
Der Hersteller von Speichern für Photovoltaik-Balkonanlagen kann ohne zusätzliche Messtechniken die Hauslasten erfassen und entsprechend die Versorgung dieser Lasten steuern. So soll vermieden werden, dass der erzeugte Solarstrom aus den Stecker-Solar-Geräten ins Netz eingespeist wird. Das System wurde nun mit Hilfe von maschinellen Lernen verbessert. Außerdem kann der Speicher jetzt auch dynamische Stromtarife berücksichtigen.
Das US-Forschungsinstitut hat seinen Chart zur Wirkungsgradentwicklung von Solarzellen für eine Reihe von Photovoltaik-Technologien aktualisiert. Der höchste verzeichnete Wirkungsgrad ist dabei vom Fraunhofer ISE erzielt worden.